Borken/Melsungen, [08.09.2025] - Die VdK Kreisverbände Fritzlar-Homberg und Melsungen haben einen gemeinsamen Antrag zur Umwandlung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe gestellt. Konkret fordern sie;
• den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von einer Pflegesach- in eine Pflegegeldleistung umzustellen, die den Pflegebedürftigen analog dem Blindengeld uneingeschränkt zur Verfügung stehen und parallel
• die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe analog dem Land Nordrhein-Westfalen zu erleichtern. Konkret fordern sie für die Nachbarschaftshilfe die Voraussetzungen eines 1.-Hilfe-Kurses sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer abzuschaffen.
Hintergrund der Initiative sind praktische Herausforderungen in der aktuellen Handhabung. "Die Sachleistung bedeutet häufig bürokratische Hürden und schmälert die Wertschätzung für unsere Engagierten", erklären die sozialpolitischen Sprecher beider Kreisverbände. "Eine Barauszahlung wäre nicht nur bürgernäher, sondern würde auch den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduzieren."
Der Vorstoß entstand im regelmäßigen sozialpolitischen Arbeitskreis der Verbände, der sich zuletzt intensiv mit dem Thema Nachbarschaftshilfe beschäftigt hatte. Dabei wurde auch die Situation der Aufwandsentschädigung mit Herrn Pfannkuch vom Pflegestützpunkt des Schwalm-Eder-Kreises diskutiert.
Die Verbände betonen, dass eine Barleistung die Attraktivität des Ehrenamts steigern und die praktische Umsetzung der Nachbarschaftshilfe deutlich vereinfachen würde. Sie appellieren an die zuständigen Stellen im Schwalm-Eder-Kreis, den Vorschlag zeitnah zu prüfen und umzusetzen.