Andreas Rehm, Lukas Daum und Tobias Wilbrand im hessischem Landtag
Es ist richtig, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden, da wir direkt von der Umsetzung betroffen sind. Umso mehr hat es mich gefreut, einer von mehreren eingeladenen Kolleginnen und Kollegen zu sein. Am 26.11.2025 nahm ich als Bürgermeister der Stadt Spangenberg an der Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf „Kommunales Flexibilisierungsgesetz“ teil – zusammen mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände, dem Landesfeuerwehrverband und weiteren Institutionen.
Positiv hervorzuheben ist, dass das Innenministerium den Abbau von Bürokratie als dringlich erkannt hat. Ein gutes Beispiel ist die bereits umgesetzte Flexibilisierung bei der Feuerwehr: Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat hier einen wichtigen ersten Schritt gemacht.
Aus kommunaler Sicht braucht es weitere solcher Schritte. Die Kommunen wissen am besten, wo Vorgaben sinnvoll sind und wo sie unnötig Zeit und Ressourcen binden. Am Gesetzentwurf wurde daher gefordert, Rechenschaftsberichte erst ab 20.000 Einwohnern vorzuschreiben – besser noch komplett frei für kreisangehörige Städte. Außerdem sollte das geplante komplizierte Antragsverfahren mit Begründung durch eine einfachere Anzeigepflicht für Änderungen ersetzt werden. Damit könnten Kommunen notwendige Anpassungen vornehmen, ohne den bürokratischen Aufwand eines formalen Antrags, während das Innenministerium dennoch informiert bleibt. Da die Befristung für vier Jahre vorgesehen ist, muss zudem klar sein, wie nach Ablauf dieser Frist mit Änderungen umgegangen wird.
Wir hoffen sehr, dass das angekündigte Ziel des Bürokratieabbaus auch tatsächlich erreicht wird. Nur wenn unnötige Vorgaben reduziert und mehr Verantwortung an die Kommunen übergeben wird, können wir vor Ort schneller, pragmatischer und bürgernah handeln.