Die Stadt Spangenberg weist darauf hin, dass die Zählerstände der Wasseruhren zum Ende des Jahres durch die Hauseigentümer selbst abgelesen und an die Stadtverwaltung übermittelt werden.
Wir bitten Sie den Stand Ihres Wasserzählers, nach Erhalt Ihrer Ablesekarte, abzulesen und bis 04. Januar 2026 an die Stadtverwaltung zu übermitteln.
Wenn der Zählerstand über die Online-Zählererfassung oder den QR-Code mitgeteilt wird, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht erforderlich.
Sollte ein Ablesen der Wasseruhr aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, und die Stadt Spangenberg keine Rückmeldung erhalten, wird der Wasserverbrauch geschätzt.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Wasseruhr mit Zuleitung durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt wird, da Reparaturen nach Frostschäden vom Hauseigentümer selbst zu zahlen sind. Die Gefahr eines Frostschadens besteht besonders bei Wasseruhren in Rohbauten, Gärten, Schächten, Scheunen oder leerstehenden Häusern.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Steueramt Stadt Spangenberg
Kristina Evtin
Tel.: 05663 5090-19
Fax: 05663 5090-26