Damit Sie und wir eine ruhige und fröhliche Silvesternacht verbringen können beachten Sie bitte folgende Regeln:
Silvester-Feuerwerkskörper sollten nur im regulären Einzelhandel gekauft werden oder bei seriösen Online-Shops im Internet. Zugelassene Raketen erkennt man am CE-Zeichen, neben dem man eine vierstellige Ziffer findet. Die Kennzeichnung „F2“ bedeutet, dass man den Feuerwerkskörper auch ohne spezielle Genehmigung verwenden kann.
Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen abgebrannt werden. Zu letzterem zählen insbesondere Fachwerkhäuser. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann.
Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten.
Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Nichtbeachtung dieser Befristung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter u. Ä. in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen.
Raketen dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
Raketen nur in feststehenden Abschussvorrichtungen zünden.
Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben. Hunde sollten schon in den Tagen vor Silvester nur an der Leine geführt werden.
Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten.
Noch glühende, auf Gebäude herabfallende Feuerwerkskörper beobachten.
Wer an Silvester böllert ist zudem verpflichtet, den entstandenen Müll zu entsorgen. Die Reste der abgekühlten Feuerwerkskörper können im Hausmüll entsorgt werden.