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Stadtgespräch Spangenberg
Ausgabe 5/2024
Neues aus Politik und Rathaus
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Neues aus Politik und Rathaus

Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
  • Persönliche Beantragung im Wahlamt (Altstadtresidenz, Rathausstraße 7)

  • Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos

  • Elektronische Beantragung über das Internet

Wahlberechtigte können seit dem 02. Mai bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Spangenberg beantragen und auf Wunsch auch sofort wählen.

Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt.

Die Briefwahlunterlagen können seit dem 29. April 2024 auch online beantragt werden. Wird ein elektronischer Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt, so müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Namen, Vorname

  • Geburtsdatum und

  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).

Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 09. Juni 2024, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem*der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie einer Erklärung über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlamt vorliegen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 08. Juni 2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses (Marktplatz 1) einwerfen.

Die Abgabe des Wahlbriefumschlags ist in der Altstadtresidenz (Rathausstraße 7) möglich.

Das Wahlamt (Altstadtresidenz, Rathausstraße 7) hat wie folgt geöffnet:

Montag – Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

14:30 bis 16:30 Uhr

Donnerstag:

14:30 bis 18:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten:

Freitag, 07.06.2024:

08:00 bis 18:00 Uhr

Samstag, 08.06.2024:

10:00 bis 12:00 Uhr

(Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine)

Ihr Team vom Wahlamt