Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Ausweise von Säuglingen und Kleinstkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, weil viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Reisedokumentes von mindestens 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise, verlangen. Eine weitere Verkürzung der allgemeinen Gültigkeitsdauer würde die tatsächliche Nutzbarkeit des Ausweisdokuments stärker einschränken.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Warum gibt es seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Gründe:
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Was kostet mich ein Ausweis für mein Kind (unter 24 Jahren) und wie lange dauert es bis er da ist?
| Dokument | Preis | Lieferzeit | Gültigkeit |
| Reisepass | 37,50 € | 8 – 10 Wochen | 6 Jahre |
| Reisepass Express | 69,50 € | Ca. 4-5 Werktage | 6 Jahre |
| Personalausweis | 22,80 € | 1 ½ - 2 Wochen | 6 Jahre |
| vorl. Personalausweis | 10 € | Sofort | 3 Monate |