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Söhrewaldbote
Ausgabe 11/2026
Vereine und Verbände
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IG Bergbau, Chemie, Energie Ortsgruppe Söhre-Kaufungerwald

Sa., 21.3.2026 um 10.00 Uhr bieten wir (nur für Mitglieder der Ortsgruppe) eine Fortsetzung der Veranstaltung „Rund um Smartphone und PC“ an. Um mehr Sicherheit im Umgang mit unseren Geräten zu erlangen, steht uns wiederum IT-Fachmann Daniel Nolte zur Seite. Er wird unsere Fragen beantworten und uns das eine oder andere Neue erklären. Gerne können sich Interessierte, die zum ersten Termin nicht kommen konnten, anmelden.

Die Plätze sind begrenzt, da wir auch die Gelegenheit nutzen wollen, spezielle Fragen oder Probleme zu behandeln, daher schnell anmelden! Kosten übernimmt die Ortsgruppe.

Hinweis auf die nächsten Veranstaltungen:

Am Sa., 11.04. findet um 11.00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Demnächst wird an dieser Stelle die Tagesordnung bekannt gegeben. U.a. gibt es einen Rückblick auf das vergangene Jahr sowie eine Vorschau auf unsere Veranstaltungen für das zweite Halbjahr 2026. Wir bitten, den Termin vorzumerken.

Am Sa., 25.04., bieten wir einen weiteren April-Termin an, wir wollen das Kasseler Stadtmuseum besuchen. Auch diesen Termin schon jetzt vormerken. Demnächst gibt es dafür nähere Ausführungen an dieser Stelle und ab sofort auch auf unserer Webseite, hier findest Du aktuell unsere geplanten Veranstaltungen sowie eine Nachlese für bereits durchgeführten Termine. Ganz oft gibt es Beiträge zu aktuellen Themen, wie z.B. der gesamte folgende Artikel:

Für Dich gelesen:

Im letzten IGBCE-Profil findest Du unter Praxis und Wissen einen Artikel von Inken Hägermann, betreffs „Gewerkschaftsbeitrag“:

Endlich bessergestellt

Ende 2025 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge künftig steuerlich besser absetzen können. Die meisten von Euch werden von der neuen Regelung profitieren, die ab 1. Januar 2026 gilt.

Der Gesetzgeber hat im Dezember dem Gesetz zugestimmt, so dass ab Januar 2026 die Gewerkschaftsbeiträge sich steuerermäßigend auswirken.

Bislang gehörte der Mitgliedsbeitrag zu den sogenannten Werbungskosten, die bis zu einer Höhe von 1.230 Euro pauschal abgesetzt werden können. Im Regelfall überstieg der Gewerkschaftsbeitrag die Pauschale aber nicht, bei der Mehrheit der Beschäftigten lagen sogar alle Werbungskosten innerhalb des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.230 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ging also letztendlich für viele, die Gewerkschaftsmitglied sind, in der Werbungskostenpauschale unter.

Die Folge: Obwohl Gewerkschaftsmitglieder höhere Werbungskosten als Nichtmitglieder hatten, sparten sie gegenüber diesen kaum oder keine Steuern. Damit wurden aus Sicht der IGBCE und ihrer DGB-Schwestergewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder gegenüber Unorganisierten benachteiligt.

Kontaktadressen:

E-Mail: soehre-kaufungerwald@igbce-og.de

www.kaufungerwald.igbce-og.de

Telefon: Hannelore Diederich 0561 514420