Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
der Winter ist vorbei und mit dem eingetroffenen Frühling kann auch unser Ort einen Frühjahrsputz vertragen.
Daher erinnern wir gerne noch einmal daran, dass Grundstückseigentümer eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Straßenreinigung haben.
In Söhrewald besteht die Reinigungspflicht für Wege, Rinnsteine und auch der Straßenflächen.
Die Satzung überträgt die Reinigungspflicht in unterschiedlichen Bereichen auf die Nutzer der Grundstücke die an Straßen und Wegen anliegen. Neben der Reinigung der an ein Grundstück angrenzenden Gehweg- oder Straßenflächen ist auch der eventuell erforderlich werdende Rückschnitt von Bewuchs der auf die Wegeflächen ragt zu achten.
Die im Rahmen der Wegereinigung erforderlich werdende Entfernung von Falllaub gehört ebenfalls hierzu und ist bei entsprechendem Laubanfall gegebenenfalls sogar mehrfach wöchentlich durchzuführen.
Diese Regelungen gelten nicht nur für private Wohngrundstücke, sondern auch für Gewerbebetreibende, Eigentümer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften.
Werden Verkehrsteilnehmer durch Vernachlässigung der Pflicht behindert oder kommt es gar zu Unfällen, kann dies erhebliche Konsequenzen für die Grundstückseigentümer nach sich ziehen.
Lassen Sie uns gemeinsam an der Sicherheit und einem gepflegten Ortsbild arbeiten. Vielen Dank!
Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in Söhrewald finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik - Rathaus - Ortsrecht