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Söhrewaldbote
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Grabsteinüberprüfung 2026

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens zweimal und zwar einmal im Frühjahr und zum anderen im Herbst auf ihre Standfestigkeit fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei sind festgestellte Mängel unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Es muss gewährleistet sein, dass keine Gefährdung von Personen gegeben ist. Um dies sicherzustellen, erfolgt zusätzlich eine Überprüfung durch Gemeindebedienstete.

Die Überprüfung wird folgendermaßen durchgeführt:

Zunächst werden die Grabanlagen optisch auf ihre Standsicherheit hin untersucht.

Danach wird die Lage und Kippsicherheit von Hand überprüft (sogenannte Druckprobe). Dabei wird je nach Höhe des Grabmals ein bestimmter Druck auf den Grabstein von der Vorder- und Rückseite ausgeübt.

Es wird nicht an den Grabsteinen gerüttelt, damit Beschädigungen des Grabdenkmals vermieden werden.

Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich festgehalten. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, so wird der Friedhofsträger unverzüglich Sicherungsmaßnahmen durch Hinweiszettel, das Absperren oder in schweren Fällen das Abnehmen und vorsichtige Umlegen des Grabsteins veranlassen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung zur Beseitigung der Gefahren aufgefordert.

Um Missverständnisse wie „bei mir wurde am Stein gerissen“ zu vermeiden, geben wir allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, an der Überprüfung teilzunehmen.

Die Überprüfung findet am Mittwoch, den 13.05.2026 statt:

Friedhof Wellerode

08:00 Uhr

Waldfriedhof Wattenbach

ca. 09:00 Uhr

Friedhof Eiterhagen

ca. 10:00 Uhr

-Friedhofsverwaltung-