Der Entwurf des vorbereitenden Bauleitplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 17. Juni 2024 auf der Internetseite der der Gemeinde Gemeinde Söhrewald www.soehrewald.eu/amtliche-bekanntmachungen.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung in elektronischer Form an info@soehrewald.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Söhrewald, Schulstraße 8, 34320 Söhrewald vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@soehrewald.de oder unter der Rufnummer: +495608 - 498-0 zur Niederschrift gebracht werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, Schulstraße 8, 3. Stock, Raum 31, 34320 Söhrewald zu den allgemeinen Dienststunden (Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag von 8: 30 bis 12:30 Uhr und Montag von 15:00 bis 18:00 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende, Zugangsmöglichkeit.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. Abs. 3 Satz 1 des Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte ge ltend machen können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich A, „Wohnen Am Schwarzebach“ mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis -DE / BKG [2023])
Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich A, „Wohnen Am Schwarzebach“ (schwarz gestrichelte Linie und grau hinterlegte Fläche), genordet, ohne Maßstab
Angabe der Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
n der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich A, „Wohnen Am Schwarzebach“ erfolgte eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern überprüft. Als Grundlage dienten die öffentlich zugänglichen Informationsdienste des Landes Hessen. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte s Biotop; hier uferbegleitende Vegetation. Die Umweltprüfung kommt auf der Ebene des vorbereitenden Bauleitplans zu dem Ergebnis, dass sich nach Abprüfen der Schutzgüter keine schwerwiegenden Auswirkungen ergeben. Konkrete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen sind in dem nachfolgenden Bauleit- oder Genehmigungsverfahren zu fassen.
Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme vor:
| • | Gewässerverlauf (Gewässer Schwarzebach und Stellbachsgrund), Einhaltung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen, Plangenehmigungsverfahren zur Verlegung des Gewässers Stellbachsgrund, Ausgleichsmaßnahmen (Landkreis Kassel, Wasser und Bodenschutz, Regierungspräsidium Kassel - Oberirdische Gewässer) |
| • | Lage im amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II in der Gemarkung Söhrewald sowie zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Lohfelden; hier Tiefbrunnen I und II am Herchenbach, Tiefbrunnen III und IV in der Gemarkung Wellerode, Quelle I und II Rothenberg sowie Quelle Diebsgraben in der Gemarkung Wellerode (Landkreis Kassel, Wasser und Bodenschutz, Regierungspräsidium Kassel - Grundwasserschutz, Wasserversorgung) |
| • | Gesetzlich geschütztes Biotop entlang des Fließgewässers Schwarzebach in Form einer uferbegleitenden Vegetation (Landkreis Kassel, Naturschutz) |
| • | Landwirtschaftliche Nutzung als Pferdeweide, potentielles Vorkommen von Wald im Sinne des hessischen Waldgesetzes (Landkreis Kassel, Landwirtschaft) |
| • | Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung und Rettungswegen (Landkreis Kassel, Brandschutz) |
| • | Lärm- und Luftverunreinigungen durch Autoverkehr der Landesstraße (Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement) |
| • | Leitungsverläufe, Glasfaserinfrastruktur (Netcom Kassel - Trassenauskunft) |
| • | Prüfung alternativer Standorte, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft (Regierungspräsidium Kassel - Regionalplanung) |
| • | Erhalt des Baumbestandes im Osten des Planungsraums (Regierungspräsidium Kassel - Naturschutz bei Planungen) |
| • | Hinweis auf verbindliche Festsetzungen zur Niederschlagswasser -Versickerung bzw. Nutzung, Wärmeplanung und Photovoltaik -Nutzung (Zweckverband Raum Kassel) |