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Söhrewaldbote
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen der Bürgerversammlung vom 07.12.2023 im Dorfgemeinschaftshaus Eiterhagen

Fragen und Antworten zur Bürgerversammlung vom 07.12.2023

im Dorfgemeinschaftshaus Eiterhagen

„Warum ist in Söhrewald das Wasser und Abwasser so unverschämt hoch. Es gibt Gemeinden, die nur halb so hohe Gebühren haben“

Die Bereiche Wasser und Abwasser sind Gebührenhaushalte und werden daher kostendeckend kalkuliert. Sollten Über- oder Unterdeckungen entstehen, werden diese in Folgejahren verrechnet.

Söhrewald ist eine Flächengemeinde mit 3 Ortsteilen und daher einem großen Leitungsnetz das zu unterhalten ist. Das Alter und der Zustand des Leitungsnetzes ist von Kommune zu Kommune höchstindividuell. Daher sind Vergleiche mit anderen Kommunen nicht aussagekräftig.

Die Gebühren für Wasser und Abwasser orientieren sich daran was notwendig ist, um Wasser zu fördern, transportieren, verteilen, sowie auch zu beseitigen und aufzubereiten.

Außerdem werden die Kosten für Projekte wie zum Beispiel ByPass Leitung Eiterhagen-Wattenbach, Tiefbrunnensanierungen, Unterhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten hinzugerechnet. Das Ziel ist die langfristige Ver- und Entsorgungssicherheit für Söhrewald zu gewährleisten.

„Parkplatzsituation Zufahrt Untere Hamböhlstraße 6, 6A und 6B Anzahl der Parkplätze für 3-4 Ärzte, Physiotherapiepraxis, Apotheke und künftig Heilpraktiker/Osteopathie“

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Söhrewald bezieht sich nicht darauf von wie vielen Personen ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Praxis genutzt wird, sondern sie bezieht sich auf die Größe der Nutzfläche.

So muss z.B. gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Söhrewald vom 8.3.2013 für Räume mit erheblichem Besucher/innenverkehr, wie z.B. Arztpraxen 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche nachgewiesen werden, mindestens jedoch 3 Stellplätze, wovon 75% der Stellplätze für Besucher vorzusehen sind.

Bei dem Umbau des Apotheken-/ Ärztehauses in 2017 wurde ein Bauantrag gestellt, bei dem, aufgrund der Erweiterung der Fläche und teilweisen Umnutzung, ein neuer Stellplatznachweis erfolgen musste. Der entsprechende Nachweis ist seinerzeit erfolgt.

Dieser sieht 7 Stellplätze auf dem Grundstück, sowie 3 + 2 Stellplätze vor, die, als Baulasteintrag, auf fußläufig zu erreichenden Grundstücken nachgewiesen sind.

Laut der Stellplatzsatzung der Gemeinde Söhrewald, ist dabei eine Entfernung von 300 m zulässig.

Insofern die derzeitigen Praxen, sowie die Apotheke in der jetzigen Form weiter bestehen bleiben, gilt der Stellplatznachweis nach wie vor.

Sollte Flächen um genutzt werden, d.h. zum Beispiel von Verkaufs- in Praxisfläche geändert werden, so ist erneut ein Bauantrag zu stellen und ein Stellplatznachweis zu erbringen.

„Warum wurde auf dem Friedhof in Eiterhagen eine Urnengemeinschaftsanlage geschaffen. Warum werden keine anonymen Gräber und Rasengräber zur Verfügung gestellt?“

In den Jahren 2018 bis 2023 gab es insgesamt 48 Bestattungen. Davon waren 5 Sargbestattungen und 43 Urnenbestattungen. Der Bedarf für Urnenbestattungen ist also gegeben.

Die Friedhofskommission hat sich dafür entschieden eine weitere Urnengemeinschaftsanlage zu schaffen, weil die Nachfrage nach pflegelosen und gleichzeitig würdigen Erinnerungsorten vorhanden ist und die derzeitige Anlage fast vollständig belegt ist. Anonyme Bestattungen werden nur auf einem Friedhof angeboten und sind auch als anonym zu sehen. Die Friedhofsverwaltung sieht keinen Bedarf ein anonymes Feld auf

jedem Friedhof einzurichten. Auch andere Kommunen bieten diese Möglichkeit nicht auf jedem Friedhof.

Über die Möglichkeit der Wiesenurnengräber kann man nachdenken. Diese Anregung nehmen wir für die die nächste Friedhofskommission mit.

„Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung“

Wir beschäftigen uns mit dem Tierschutz in Söhrewald intensiv. Eine mögliche Katzenschutzverordnung und deren Ausgestaltung ist aktuell in Vorbereitung und wird in den Gremien alsbald beraten werden.

Dabei müssen jedoch auch die notwendigen chronologischen Schritte beachtet werden, um rechtsicher zu agieren. Derzeit erfolgt daher die Erhebung der Fallzahlen in Söhrewald durch die Befragung entsprechender Stellen.

„Winterdienst in allen öffentlichen Straßen z.B. im Wiesenweg bis zum Straßenende“

In Söhrewald ist seit einigen Jahren Winterdienst interkommunal aufgestellt. Dabei wurden unterschiedliche Dringlichkeitsstufen festgelegt. Dringlichkeitsstufe 1 - Hauptstraßen und Bereiche, die vom ÖPNV genutzt werden.

Dringlichkeitsstufe 2 - besondere Gefahrstellen (Gefälle, Gewerbe, Verkehrszahlen, FFW).

Dringlichkeitsstufe 3 - Straßen die teilweise besondere Gefahrstellen aufweisen.

Andere Straßen werden nur auf gesonderte Anordnung geräumt, darunter fällt auch der hintere Bereich des Wiesenweges (keine Gefälle etc.).

„Tempo 30 für LKW über 7,5to in Wattenbach – die Welleröder Straße ist stark abschüssig und durch viele Kurven sehr unübersichtlich“

Die Welleröder Straße und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten waren in der Vergangenheit immer Thema. Deshalb wurde in den vergangenen 3 Jahren insgesamt fünf Messungen mit dem Seitenradar durchgeführt. Die Werte bilden ein einheitliches Bild, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird eingehalten.

Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Bei der durch die Messungen festgestellten Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und keinem Unfallhäufungspunkt auf der L3236 in Wattenbach lassen keine erheblich das allgemeine Risiko übersteigende Beeinträchtigung der Gefahrenlage erkennen.

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Lkws ist nicht möglich. Generell müsste der Landkreis Kassel beteiligt werden, wegen der Landstraße und der Bedeutung für den überörtlichen Verkehr.

Siehe dazu auch den Bericht zur Verkehrsschau im Söhrewald-bote.

„Zustand des Holzlagerteiches – Wasserstand auch bei viel Regen zu gering – Ablaufturm könnte Ursache sein.
Wasserstand ist wichtig für Natur und Tierwelt außerdem ist der optische Eindruck für Wanderer und Spaziergänger nicht ansprechend“

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden dazu mit HessenForst Kontakt aufnehmen, da der Holzlagerteich nicht Eigentum der Gemeinde Söhrewald ist.

„Sanierung DGH Wellerode – seit Jahren geplant – wann geht es endlich los?
Die Holzkonstruktionen sind dem Verfall preis gegeben, wenn nicht endlich Maßnahmen ergriffen werden“

Der bauliche Zustand des DGH´s in Wellerode ist dem Bauamt bekannt.

Eine ursprüngliche Planung sah nur einen Umbau im Inneren des Gebäudes vor, sowie eine Sanierung der Fassade, wo es zu Putzabplatzungen aufgrund der unterschiedlichen Materialität der Bestandsfassade gekommen war.

Für 2024 ist im Gegensatz dazu folgender Ansatz vorgesehen:

(Bestands-)sicherung der Bausubstanz, sowie die Ausarbeitung eines Gesamtsanierungskonzeptes des Gebäudes.

Bei dem Gesamtsanierungskonzept soll u.a. die energetische Sanierung des Denkmals (es handelt sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal) im Vordergrund stehen.

Gegebenenfalls wird sich daraus eine schrittweise Sanierung ableiten, bei der unterschiedliche Förderprogramme/-möglichkeiten ausgelotet werden sollen.

Grundlage für alle weiteren Maßnahmen muss jedoch ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Sanierung sein. Die Umsetzung könnte dann in den Folgejahren erfolgen, wenn die Kosten eines Gesamtkonzeptes ermittelt wurden.

Insofern eine kurzfristige Sicherung der Bausubstanz nötig sein wird, wird diese von Fachfirmen ausgeführt werden.

„Warum wurden die Unterschriften gegen die Schließung der Sparkasse so spät überreicht? Wurden Alternativen für SB-Standorte angeboten?“

Am Tag der Information der Sparkasse am 19.10.23 fand direkt im Anschluss ein Pressegespräch zwischen Kasseler Sparkasse und HNA statt. Direkt im Nachgang sind die Söhrewalder Fraktionsvorsitzenden von Bürgermeister Eberwein informiert worden und haben die Aktion initiert.

Die Sparkasse hatte bereits vorher Nägel mit Köpfen gemacht und die Entscheidung stand bereits fest. Der Sparkasse wurden unterschiedlichste Alternativstandorte angeboten.

„Wenn die Straßenbeiträge ganz abgeschafft werden würden, um wieviel würde sich der Hebesatz zur Grundsteuer erfahrungsgemäß erhöhen?“

Ausschlaggebend dafür ist das Maßnahmenvolumen, daher kann ohne konkrete Maßnahme dazu keine Aussage getroffen werden. Folgende Probleme gibt es jedoch bei grundsteuer-finanzierten grundhaften Straßenerneuerungen:

Gemäß Hessen Grundsteuergesetz werden sämtliche Grundstücke von der Grundsteuer befreit, welche vereinfacht ausgedrückt, dem öffentlichen Zweck dienen. Das sind zum Beispiel Schulen, Kirche und öffentliche Gebäude. Diese werden bei grundsteuerfinanzierten Maßnahmen daher nicht berücksichtigt.

Die Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Die Gemeinde deckt darüber nach Finanzierungsrangfolge ihre Ausgaben, die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt sind.

Bei einer grundsteuerfinanzierten Maßnahme sind Verschonungsregeln nicht möglich, daher kommt es zu Doppelbelastungen einzelner Eigentümer.

Eine Rücklagenbildung oder auch Ansparlösung ist nicht möglich, daher würde es zu erheblichen Sprüngen beim Hebesatz zur Grundsteuer kommen.

Anbau kleine Waldwichte
  1. Aus welchem Grund wurde der Vertrag mit dem Ing. Büro Steyer aufgelöst?
  2. Was ist der Grund, dass keine PV Anlage und keine Wärmepumpe beauftragt wurde?
  3. Warum ist die Prüfung, ob die Gemeinde eine PV Anlage betreiben darf noch nicht erfolgt bzw. warum hat diese so lange gedauert?
  4. Wann ist die Gemeindevertretung informiert worden, dass der Auftrag für eine Gasheizung erfolgt ist und wieviele Angebote liegen vor?
  5. War auch eine Ausschreibung für eine PV Anlage und eine Wärmepumpe erfolgt?
  1. Das Büro Steyer hat die Zusammenarbeit aufgekündigt. Gründe dazu waren unterschiedliche Meinungen zu Belüftung und Beheizung des Anbaus der Kinderkrippe
  2. Die Wärmepumpe wurde nicht beauftragt oder ausgeschrieben, da sich das Gebäude in einen Neu- und einen Altbau gliedert, die unterschiedliche Anforderungen an das Heizsystem stellen. Der Altbau besteht aus einem 30 cm HLZ-Mauerwerk, das ungedämmt ist. Die Planung des Architekturbüros sah keine energetische Sanierung des Altbaus vor. Ferner verfügt der Altbau nicht über ein Flächenheizsystem (z.B. FB-Heizung). Die derzeitige Generation von Wärmepumpen ist v.a. im hochwärmegedämmten Neubau mit Flächenheizsystem, sowie im energetisch sanierten Altbau – ebenfalls mit Flächenheizsystem einsetzbar. In ungedämmten Altbauten, in denen zudem nicht die Möglichkeit besteht auf eine Fußbodenheizung umzurüsten ergibt sich das Problem, dass die Räumlichkeiten zum einen im Winter nicht richtig warm werden und zum anderen von erheblichen Stromkosten ausgegangen werden kann. Hinzu kommt noch, dass in einer Kinderkrippe generell andere Raumtemperaturen als im Einfamilienhaus oder privaten Wohnungsbau anzusetzen sind. Hier reichen die überall zitierten 19 Grad nicht aus. Es ist eher von 23 Grad oder wärmer auszugehen. Möglich gewesen wäre der Einbau einer Wärmepumpe im Anbau, da hier die notwendigen Voraussetzungen vorliegen Allerdings wären dann zwei unterschiedliche Heizsysteme betrieben worden. Da die derzeitige Gasheizung jedoch sowieso in die Jahre gekommen ist und ein Austausch in den nächsten Jahren zwingend notwendig geworden wäre, bietet es sich an das Gesamtgebäude mit einer neuen Gas-Brennwert-Heizung zu betreiben. So, wie das Heizsystem geplant ist, ist auf jeden Fall der spätere Einbau einer Wärmepumpe möglich. Eine doppelte Installation von Gas-Brennwert-Heizung und Wärmepumpe hätten zum derzeitigen Zeitpunkt nur Mehrkosten produziert, da die Wärmepumpe nur als „Zusatzheizsystem“ in dieser Konstellation nutzbar gewesen wäre.
  3. In § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist geregelt, in welchen Bereichen sich die Gemeinde wirtschaftlich betätigen darf. Eine wirtschaftliche Betätigung im Rahmen einer PV Anlage ist möglich, jedoch bei heutigen Einspeisvergütungen nicht wirtschaftlich zu betreiben. Die HGO gibt jedoch vor, dass eine wirtschaftliche Betätigung auch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen ist.
  4. Der Beschluss zur Auftragsvergabe erfolgte direkt in der Gemeindevertretung vom 15.11.2023, da das Volumen des Auftrages sowohl eine Vergabe durch Fachbereich, Bürgermeister und auch Gemeindevorstand übersteigt.
  5. Da die genannten Überlegungen der Ausschreibung vorausgegangen waren, wurde in der Ausschreibung darauf verzichtet die Wärmepumpe und die PV-Anlage auszuschreiben. Die Dachfläche ist jedoch sowohl statisch als auch von der Gesamtausbildung darauf ausgelegt, dass – zu einem späteren Zeitpunkt eine PV-Anlage installiert werden könnte.