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Söhrewaldbote
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einbahnstraße Waldschwimmbad

Wie jedes Jahr wird aufgrund der Eröffnung der Badesaison wieder die Einbahnstraßenregelung rund um das Schwimmbad in Kraft gesetzt.

Die Einbahnstraße beginnt an der Kreuzung Oberer Riedweg/Poststraße, wird weitergeführt bis zum Waldschwimmbad und setzt sich fort bis zur Kreuzung Steinswiesenweg/Brunnenstraße.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die öffentlichen Parkplätze des Schwimmbads zu nutzen.

Bitte beachten Sie die Haltverbotsschilder.

Der Bürgermeister für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Kaufungen, Helsa, Nieste, Niestetal und Söhrewald als Straßenverkehrsbehörde