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Söhrewaldbote
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Auslegung der Haushaltssatzung der Gemeinde Söhrwald

für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 20.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

12.359.589 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-12.558.442 EUR

mit einem Saldo von

-198.833 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-10.000 EUR

mit einem Saldo von

-10.000 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-208.833 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

346.048 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

288.726 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.664.300 EUR

mit einem Saldo von

-2.375.574 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.375.574 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-343.147 EUR

mit einem Saldo von

2.032.427 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

2.901 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.375.574 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

745 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

750 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

495 v. H.

Diese Festsetzungen haben lediglich deklaratorischen Charakter. Maßgebend für die Höhe der jeweiligen Hebesätze ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen, Abschreibungen sowie Sach- und Dienstleistungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden in einem Budget zusammengefasst.

Die Kontengruppe 66 (Abschreibungen), sowie die Kontengruppe 60, 61, 67, 68 und 69 (Sach- und Dienstleistungen) sind über alle Teilhaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig.

Der Gemeindevorstand
Söhrewald, den 20.03.2024
der Gemeinde Söhrewald
Eberwein, Bürgermeister

Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Söhrewald für das Haushaltsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung) in Höhe von

450.000 €

(in Worten: - vierhundertfünfzigtausend -).

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 der Haushaltssatzung) in Höhe von

2.375.574 €

(in Worten: - zwei Millionen dreihundertfünfundsiebzigtausendfünfhundertvierundsiebzig -).

Diese Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass ein Betrag in Höhe von

375.574 €

(in Worten: - dreihundertfünfundsiebzigtausendfünfhundertvierundsiebzig -)

unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt wird.

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von

500.000 €

(in Worten: - fünfhunderttausend -).

Kassel, den 16.05.2024
Der Landrat des Landkreises Kassel
Im Auftrag:
gez. Booch

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 03. Juni bis einschließlich 14. Juni 2024 während der Sprechstunden,

Vormittag Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag Montag

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Schulstraße 8, 34320 Söhrewald, Zimmer 22, zur Einsicht öffentlich aus.

Söhrewald, den 31.05.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald
gez. Eberwein, Bürgermeister