Hiermit gebe ich im Sinne des § 58 Abs. 2 Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt, dass
sein Mandat als Vertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald, mit Wirkung vom 29.05.2024, niedergelegt hat.
Er hat dadurch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) seinen Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald verloren.
An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Wahlbewerber / die nächste noch nicht berufene Wahlbewerberin vom Wahlvorschlag der SPD mit den meisten Stimmen,
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, in die Gemeindevertretung nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.