Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeindekasse Söhrewald die fälligen Friedhofsunterhaltungsgebühren zum 01. Juli 2024.
Offene Forderungen werden ab dem 10. Juli 2024 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Bei Überweisungen müssen Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen angeben, damit eine korrekte Zuordnung und damit Verbuchung der Zahlung gewährleistet werden kann.
| Konten der Gemeindekasse Söhrewald : | |
| Kasseler Sparkasse | IBAN: DE38 5205 0353 0222 0000 53 |
| Raiffeisenbank Baunatal eG | IBAN: DE84 5206 4156 0007 5066 51 |