Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung und Auslegung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Söhrewald für das Haushaltsjahr 2025
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung
anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die
Gemeindevertretung am 19.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.014.023 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -13.340.812 EUR
mit einem Saldo von -326.789 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -3.000 EUR
mit einem Saldo von -3.000 EUR
mit einem Fehlbedarf von -329.789 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 441.987 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 282.376 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.642.600 EUR
mit einem Saldo von -1.360.224 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.360.224 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -372.300 EUR
mit einem Saldo von 987.924 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von 69.687 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
1.360.224 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 745 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 698 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 495 v. H.
Diese Festsetzungen haben lediglich deklaratorischen Charakter. Maßgebend für die
Höhe der jeweiligen Hebesätze ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
§ 8
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, Abschreibungen sowie Sach- und Dienstleistungen. Die
Personal- und Versorgungsaufwendungen werden in einem Budget zusammengefasst.
Die Kontengruppe 66 (Abschreibungen), sowie die Kontengruppe 60, 61, 67, 68 und 69
(Sach- und Dienstleistungen) sind über alle Teilhaushalte hinweg gegenseitig
deckungsfähig.
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Söhrewald, den 19.03.2025 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Söhrewald
Eberwein, Bürgermeister
Bekanntmachung:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
G E N E H M I G U N G
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Söhrewald für das Haushaltsjahr 2025 bedarf der
nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 der
Haushaltssatzung) in Höhe von
1.360.224 €
(in Worten: - eine Million dreihundertsechzigtausendzweihundertvierundzwanzig -).
Diese Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass ein Betrag in Höhe von
560.224 €
(in Worten: - fünfhundertsechzigtausendzweihundertvierundzwanzig -)
unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt wird.
2. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der
Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von
500.000 €
(in Worten: - fünfhunderttausend -).
Kassel, den 02.07.2025
Der Landrat des Landkreises Kassel
Andreas Siebert
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen befindet sich gemäß § 97 Abs. 4 HGO
mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der
Gemeinde Söhrewald unter www.soehrewald.eu
Söhrewald, den 18.07.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald
gez. Eberwein, Bürgermeister