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Söhrewaldbote
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fällige Steuern und Abgaben

Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeindekasse Söhrewald für das 3. Quartal 2025 zum 15. August 2025 die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren sowie Pachten), die Hundesteuer und die Gewerbesteuer.

Bei Überweisungen geben Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden. Sie können den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren und den Bescheid der Grundsteuer, Müllgebühren und Hundesteuer in einer Summe überweisen.

Konten der Gemeindekasse Söhrewald:

Kasseler Sparkasse

IBAN: DE38 5205 0353 0222 0000 53

Raiffeisenbank Baunatal eG

IBAN: DE84 5206 4156 0007 5066 51

Sie können die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.

Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald abrufen unter:

Rathaus/ Formulare/ Gemeindekasse

Offene Forderungen werden ab dem 25. August 2025 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.

Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -