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Söhrewaldbote
Ausgabe 34/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information zur Katzenschutzverordnung

Freilaufende Katzen in Söhrewald

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald hat bereits in 2024 eine sogenannte Katzenschutzverordnung erlassen. Ziel dieser Regelungen ist es, das Leid freilaufender Katzen zu reduzieren, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, sowie Krankheiten und Gefahren für Tiere wie Menschen zu minimieren.

Die Verordnung verpflichtet Katzenbesitzerinnen und -besitzer, deren Tiere unkontrollierten Freigang haben, zu folgenden Maßnahmen:

Kastration / Sterilisation:

Katzen (männlich und weiblich), die freien Auslauf haben, müssen kastriert bzw. sterilisiert sein. Dies soll die unkontrollierte Fortpflanzung verhindern.

Kennzeichnung & Registrierung:

Jede Freigängerkatze muss durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig gekennzeichnet und bei einem anerkannten Haustierregister (z. B. TASSO oder FINDEFIX) registriert sein. Nur so kann im Fall eines Fundes der Halter schnell ausfindig gemacht werden.

Was passiert bei Verstößen?

Die Missachtung der Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 1000,00 € belegt werden.

Weitere Informationen

Die vollständige Katzenschutzverordnung sowie Hinweise zur Umsetzung finden Sie auf der offiziellen Website der Gemeinde Söhrewald unter folgendem Link:

https://www.soehrewald.eu/files/Dokumente%20und%20Fotos/Rathaus/Ortsrecht/Katzenschutzverordnung.pdf

Bitte helfen Sie mit, Tierleid zu vermeiden und unsere Tierwelt zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinde Söhrewald