| Beginn: | 20:00 Uhr | Unterbrechungen |
| Ende: | 20:46 Uhr | |
| Gesetzliche Mitgliederzahl: | 23 | |
| Anwesend: | 15 | |
| Tagesordnung: | ||
| 1 | Bericht des Gemeindevorstandes | |
| Vorlage: 0168/2024 | |
| 2 | Einbringung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 | |
| Vorlage: 0160/2024 | |
| 3 | Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“hier: Beratung und Beschlussfassung über | |
| 1. | die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander und |
| 2. | den Feststellungsbeschluss |
| Vorlage: 0162/2024 | |
| 4 | Regenrückhaltebecken Lohfelden – Hochwasserschutz Lohfelden | |
| Vorlage: 0163/2024 | |
| 5 | Verschiedenes | |
| 6 | Notmaßnahme Erneuerung Versorgungsleitung Steinbach sowie Umverlegung | |
| Vorlage: 0169/2024 | |
Bemerkungen:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden durch Einladung vom 30.08.204 für den 04.09.2024, 20:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben.
Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Das vorsitzende Mitglied eröffnete die Sitzung und stellte die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Er bittet um Erweiterung der Tagesordnung um TOP 6, dies wurde einstimmig beschlossen.
Bürgermeister Eberwein stellte einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit für TOP 6. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, es gab drei Enthaltungen.
| TOP 1 | Bericht des Gemeindevorstandes Vorlage: 0168/2024 |
zur Kenntnis genommen
Berichterstatter Ralf Eberwein
Berichtszeitraum 20.06.2024 bis 04.09.2024
Im Berichtszeitraum hat sich der Gemeindevorstand mit vier Bauangelegenheit beschäftigt.
Linie 449 – Eiterhagen nach KörleZeitraum 26.01.2024 – 30.04.2024:
Auswertungszeitraum 96 Tage 32 Fahrten pro Tag.
Insgesamt 3072 angebotene AST-Fahrten.458 Fahrten gebucht (Buchungsquote 15%)Dies ist eine kleine Steigerung gegenüber der anfänglichen Startphase der AST-Linie.
In den 458 Fahrten wurden 605 Fahrgäste befördert, was einer ungefähren Besetzung von 1,32 Personen pro Auftrag entspricht.Im Schnitt wurden 4,7 Fahrten pro Tag gebucht, was auch eine leichte Steigerung gegenüber dem letzten Auswertungszeitraum bedeutet.
Zeitraum 01.05.2024 – 31.07.2024:
Auswertungszeitraum 92 Tage 32 Fahrten pro Tag. Insgesamt 2944 angebotene AST-Fahrten.
364 Fahrten gebucht (Buchungsquote 12%)
Dies ist eine Verringerung der Nutzung der AST-Linie im Vergleich zum Jahresbeginn.
In den 364 Fahrten wurden 523 Fahrgäste befördert, was einer ungefähren Besetzung von 1,43 Personen pro Auftrag entspricht.Im Schnitt wurden 4 Fahrten pro Tag gebucht, was eine leichte Verringerung gegenüber dem Jahresbeginn bedeutet.
Insgesamt lässt sich die leichte Senkung der Werte in der Zeit ab dem 01. Mai mit der jahreszeitlichen Witterung sowie daraus resultierenden möglichen Verlagerung bspw. zum Fahrrad deuten.Zudem liegen viele Feiertage sowie „lange Wochenenden“ und ein Teil der Sommerferien im Auswertungszeitraum.Die Auswertungen über die Verbindung nach Hessisch Lichtenau liegen noch nicht vor.
| TOP 2 | Einbringung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Vorlage: 0160/2024 |
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
einstimmig beschlossen
| TOP 3 | Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ Vorlage: 0162/2024 |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald fasst die folgenden Beschlüsse:
Zu Ziffer 1:
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander
| I. | Die sich in den Anlagen befindenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (hier: Anlagen 1 und 2) werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. |
| II. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit den benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt sind. |
Zu Ziffer 2:
Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss
| I. | Der 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4) beigegeben, die das Datum „26. Juli 2024“ trägt. Die Begründung mit Umweltbericht ist dem vorbereitenden Bauleitplan gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügt und wird beschlossen. |
| II. | Der 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ (Anlage 3) wird zugestimmt. Die Gemeinde Söhrewald stellt die 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ durch Beschluss fest. |
| III. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ zusammen mit der Begründung und Umweltbericht dem zuständigen Regierungspräsidium in Kassel zur Genehmigung vorzulegen. |
| IV. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |
| V. | Der 1. Änderung des Teilbereiches A des Flächennutzungsplanes „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 5) beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die zusammenfassende Erklärung mit Datum vom 26. Juli 2024 wird im Sinne des § 6a BauGB beschlossen. |
einstimmig beschlossen
| TOP 4 | Regenrückhaltebecken Lohfelden – Hochwasserschutz Lohfelden Vorlage: 0163/2024 |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Söhrewald hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Errichtung einer Hochwasserschutzeinrichtung innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Söhrewald zwischen den Ortsteilen Wellerode und Vollmarshausen durch die Gemeinde Lohfelden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald fordert die Gemeinde Lohfelden auf, bei der weiteren Planung und Entwicklung des Projektes insbesondere bei Meilensteinen der Projektplanung die Gemeinde Söhrewald zu informieren.
Begriffsdefinition:
Ein Ereignis mit großer Bedeutung innerhalb des Projektes. Es handelt sich um den Anfang oder das Ende einer Projektphase oder einer Etappe innerhalb des Vorhabens.
mehrheitlich beschlossen
| Ja 14 | Nein 1 | Enthaltung 0 | Befangen 0 |
| TOP 5 | Verschiedenes |
Bernd Eberwein fragt an, ob schon Maßnahmen in die Wege geleitet worden seien um feststellen zu können, welche Mittel für den Erhalt des Kindergartens „Kleine Wichte“ aufgebracht werden müssen, damit das Gebäude noch längerfristig genutzt werden kann. Bürgermeister Eberwein beantwortet, dass Mittel im Haushalt 2024 vorgesehen seien um ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen zu können, allerdings kämen auf die Gemeinde Söhrewald unvorhergesehene hohe Kosten zu, sodass diese Maßnahme auf das nächste Jahr geschoben werden müsse. Bernd Eberwein schlägt vor für eine solche Untersuchung die Uni Kassel anzusprechen, um ggfs. Kosten für Sachverständige einsparen zu können.
Martin Dohnal-Deuss erkundigt sich, warum die Geschwindigkeitsmesstafel in Eiterhagen am Ortsausgang, Höhe Pizzeria, angebracht sei. Am Ortseingang sei diese Tafel sinnvoller, um eine Verkehrsberuhigung herbeiführen zu können. Ralf Eberwein beantwortet, dass diese Tafeln immer an unterschiedlichen Standorten in der Gemarkung angebracht seien. Die Verwaltung wird das Umhängen in Auftrag geben.
| TOP 6 |
Zu TOP 6 werden die anwesenden Gäste und die Presse um 20:25 Uhr des Raumes verwiesen. Die Aussprache und die Abstimmung finden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
Die Notmaßnahme zur Umverlegung der Versorgungsleitung wird an die Firma Richter vergeben.
Haushaltsmittel werden außerplanmäßig in Höhe von 107.426,20 € auf der Haushaltsstelle 53301/09620000 unter Projekt 53301-32 zur Verfügung gestellt.
einstimmig beschlossen
Nach Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit um 20:44 Uhr wiederhergestellt.
gez. Werner Pausch | gez. Jennifer Adrian |
Vorsitzender | Schriftführer |
Söhrewald, den 05.09.2024 | Söhrewald, den 05.09.2024 |