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Söhrewaldbote
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

des Abwasserverbandes Mülmischtal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90,93), hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mülmischtal am 24.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1

2025

2026

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

410.030 EUR

407.820 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-404.028 EUR

-388.298 EUR

mit einem Saldo von

6.002 EUR

19.522 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

0 EUR

mit einem Überschuss von

6.002 EUR

19.522 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

57.730 EUR

70.920 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

28.100 EUR

28.400 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-92.000 EUR

-22.000 EUR

mit einem Saldo von

-63.900 EUR

6.400 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-51.500 EUR

-52.500 EUR

mit einem Saldo von

-51.500 EUR

-52.500 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf / Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

-57.670 EUR

24.820 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Stellenplan entfällt.

§ 6

Die Ansätze der in den Budgets 53801 (Abwasserbeseitigung) und 61201 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) veranschlagten Aufwendungen sind nach § 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Für die Übertragbarkeit gelten die gesetzlichen Regelungen des § 21 GemHVO.

§ 8

Die nach § 30 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes – Abwasserverband Mülmischtal – vom 18.10.2006, in der Fassung der letzten Änderungen vom 16.02.2023 und 15.06.2023, zu erhebende Verbandsumlage beträgt

für das Haushaltsjahr

2025

2026

Söhrewald

268.865 €

268.865 €

Hessisch Lichtenau

81.135 €

81.135 €

Gesamtsumme:

350.000 €

350.000 €

Söhrewald, den 24.07.2025
Der Verbandsvorstand des
Abwasserverbandes Mülmischtal
gez. Ralf Eberwein
Verbandsvorsteher

1 Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile im Sinne des § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom

13. Oktober 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025,

während der Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

08.30 - 12.30 Uhr

Montag

15.00 - 18.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Söhrewald, Schulstraße 8, 34320 Söhrewald, Zimmer 22, zur Einsicht öffentlich aus.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen befindet sich gemäß § 97 Abs. 4 HGO mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald unter www.soehrewald.eu

Söhrewald, den 10.10.2025
Der Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Mülmischtal
gez. Ralf Eberwein
Verbandsvorsteher