Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90,93), hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mülmischtal am 24.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1 | 2025 | 2026 |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 410.030 EUR | 407.820 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -404.028 EUR | -388.298 EUR |
| mit einem Saldo von | 6.002 EUR | 19.522 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 6.002 EUR | 19.522 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 57.730 EUR | 70.920 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 28.100 EUR | 28.400 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -92.000 EUR | -22.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -63.900 EUR | 6.400 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -51.500 EUR | -52.500 EUR |
| mit einem Saldo von | -51.500 EUR | -52.500 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf / Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | -57.670 EUR | 24.820 EUR |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Stellenplan entfällt.
Die Ansätze der in den Budgets 53801 (Abwasserbeseitigung) und 61201 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) veranschlagten Aufwendungen sind nach § 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
Für die Übertragbarkeit gelten die gesetzlichen Regelungen des § 21 GemHVO.
Die nach § 30 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes – Abwasserverband Mülmischtal – vom 18.10.2006, in der Fassung der letzten Änderungen vom 16.02.2023 und 15.06.2023, zu erhebende Verbandsumlage beträgt
| für das Haushaltsjahr | 2025 | 2026 |
| Söhrewald | 268.865 € | 268.865 € |
| Hessisch Lichtenau | 81.135 € | 81.135 € |
| Gesamtsumme: | 350.000 € | 350.000 € |
1 Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile im Sinne des § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom
13. Oktober 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025,
während der Sprechzeiten
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08.30 - 12.30 Uhr |
| Montag | 15.00 - 18.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Söhrewald, Schulstraße 8, 34320 Söhrewald, Zimmer 22, zur Einsicht öffentlich aus.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen befindet sich gemäß § 97 Abs. 4 HGO mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald unter www.soehrewald.eu