Über das Programm „Hessen checkt Strom!“ können Haushalte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein neues Kühlgerät oder einen Wasserkocher erhalten.
Teilnehmen können Haushalte, die Transferleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen oder deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt (ca. 1.492 €, Stand Juli 2024). Auch Bezieher einer sehr kleinen Rente oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können das Angebot nutzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Frau Klaffer (Projektleitung): 05692 99414-25 oder Herrn Ruppel: 0561 7399928. E-Mail: info@stromsparcheck-kassel.de.
Weitere Informationen unter: www.hessen-checkt-strom.de