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Söhrewaldbote
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fällige Steuern und Abgaben

Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeindekasse Söhrewald die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Pachten sowie Müllgebühren), Hundesteuer und Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2024 zum 15. November 2024.

Offene Forderungen werden ab dem 23. November 2024 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.

Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.

Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald abrufen unter: Rathaus/ Formulare/ Gemeindekasse

Bei Überweisungen müssen Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen angeben, damit eine korrekte Zuordnung und damit Verbuchung der Zahlung gewährleistet werden kann. Im Übrigen können Sie die Bescheide für Wasser/Abwasser und Grundsteuer, Müll, Hundesteuer in einer Summe überweisen.

Konten der Gemeindekasse Söhrewald:

Kasseler Sparkasse - IBAN: DE38 5205 0353 0222 0000 53

Raiffeisenbank Baunatal eG - IBAN: DE84 5206 4156 0007 5066 51

Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -