Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens zweimal und zwar einmal im Frühjahr und zum anderen im Herbst auf ihre Standfestigkeit fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei sind festgestellte Mängel unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Dadurch soll gewährleistet sein, dass keine Gefährdung von Personen gegeben ist. Um dies sicherzustellen, erfolgt zusätzlich eine Überprüfung durch Gemeinde-bedienstete.
Die Überprüfung wird folgendermaßen durchgeführt:
Zunächst werden die Grabanlagen optisch auf Ihre Standsicherheit hin untersucht.
Danach wird die Lage und Kippsicherheit von Hand überprüft (sogenannte Druckprobe). Dabei wird je nach Höhe des Grabmals ein bestimmter Druck auf den Grabstein von der Vorder- und Rückseite ausgeübt.
Es wird nicht an den Grabsteinen gerüttelt, damit Beschädigungen des Grabdenkmals vermieden werden.
Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich festgehalten. Sind bei der Überprüfung Mängel festgestellt worden, so wird der Friedhofsträger unverzüglich Sicherungsmaßnahmen durch Hinweiszettel, das Absperren oder in schweren Fällen das Abnehmen und vorsichtige Umlegen des Grabsteins veranlassen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung zur Beseitigung der Gefahren aufgefordert.
Um Missverständnisse wie „bei mir wurde am Stein gerissen“ zu vermeiden, geben wir allen Bürger und Bürgerinnen die Gelegenheit, an der Überprüfung teilzunehmen.
Die Überprüfung findet am Freitag, den 21.11.2025 statt:
| Friedhof Wellerode | 07.30 Uhr |
| Waldfriedhof Wattenbach | ca. 08.30 Uhr |
| Friedhof Eiterhagen: | ca. 09.00 Uhr |