| Beginn: | 19:00 Uhr | Unterbrechungen |
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| Ende: | 19:40 Uhr | Gesetzliche Mitgliederzahl: Anwesend: | 23 16 |
Tagesordnung:
| 1 | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 2 | Auftragserweiterung Ingenieurleistung Verbindungsleitung Eiterhagen-Wattenbach |
| Vorlage: 0289/2023 |
| 3 | Satzungsentwurf über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Söhrewald (Kostenbeitragssatzung) |
| Vorlage: 0287/2023 |
| 4 | Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Zweiter Bericht 2023 |
| Vorlage: 0286/2023 |
| 5 | Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung |
| Vorlage: 0284/2023 |
| 6 | Verschiedenes |
Bemerkungen:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden durch Einladung vom 07.12.2023 für den 13.12.2023, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben.
Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Das vorsitzende Mitglied eröffnete die Sitzung und stellte die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Bürgermeister Ralf Eberwein informiert die Anwesenden über wichtige Angelegenheiten die der Gemeindevorstand im Berichtszeitraum vom 16.11. – 13.12.2023 behandelt handelt.
Der Gemeindevorstand hat sich in dieser Zeit mit 4 Bauangelegenheiten beschäftigt.
Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 erfolgte in der Sitzung vom 12.12.2023. Im ordentlichen Ergebnis war mit einem Defizit von 609.755,00 € geplant worden, der Jahresabschluss weist ein erheblich geringeres Defizit von 17.611,13 € aus.
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Ausstattung des Anbaus in der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“ zu einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt 29.810,67 € vergeben. Hinzu kommen noch Investitionen in Küche und Wandschrank. Das kalkulierte Investitionsvolumen ist zum derzeitigen Zeitpunkt ausreichend.
Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass eine schadhafte Isolierung Ursache der ausgetretenen Feuchtigkeit sei, hat sich herausgestellt, dass es sich um einen versicherten Leitungswasserschaden an der Kaltwasserzuleitung im Bad des Gruppenraumes handelt. Gespräche mit der Fachaufsicht, dem Versicherer und dem Sanierungsunternehmen haben stattgefunden. Es ist geplant zwischen den Jahren den Putz zu entfernen und ein Vlies zu befestigen um eine Raumluftkontamination zu verhindern. Parallel dazu wird im Raum ein Raumluftreinigungsgerät installiert. Die Sanierung ist nach Fertigstellung des Anbaus geplant. Bei Änderung des Ist-Zustandes ist jedoch Handlungsbedarf gegeben. Eventuelle Ausweichmöglichkeiten zur Unterbringung der Kinder werden bereits geprüft.
zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Ingenieurdienstleistung für das Projekt „Bau einer Verbindungsleitung zwischen den Ortsteilen Eiterhagen und Wattenbach“ Leistungsphase 5 bis 9 mit einem Gesamthonorar von 109.833,64 € Brutto zu vergeben. Die Überarbeitung der Bestandspläne der Neubaumaßnahme werden nach Aufwand, max. 8 %, abgerechnet.
Die benötigten Haushaltsmittel wurden im Projekt 53301.09630000/53301-25 einkalkuliert.
einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertetung beschließt, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Söhrewald (Kostenbeitragssatzung) in der vorliegenden Form zu genehmigen. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den 2. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs des Haushaltsjahres 2023 gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO zur Kenntnis.
zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Anlagen, die in der Verwaltung der Gemeinde Söhrewald im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten jederzeit einsehbar sind und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden
Anlage A: Beschlussvorlagen und Erläuterungen
Anlage B: Mustervollmacht der KEAM
Anlage C: Gesellschaftsvertrag der KEAM
Anlage D: Konsortialvertrag der KEAM
einstimmig beschlossen
Bürgermeister Ralf Eberwein berichtet, dass das Anrufsammeltaxi (AST) von Eiterhagen nach Körle und Hessisch-Lichtenau am 10.12.2023 gestartet ist. Leider wurde seitens des NVV verpasst, die Streckenführung und Tarife in der Fahrplanauskunft anzupassen, so dass die Tarife noch immer von einem Umweg über Kassel ausgehen und somit eine teurere Tarifstufe berechnet und eine falsche Fahrzeit angegeben wird. Eine kurzfristige Anpassung ist nicht möglich, da die Tarife auch in den bundesweiten Systemen hinterlegt sind und u.a. Auswirkungen bis zu den Automaten der Deutschen Bahn an den Bahnsteigen haben. Es wird allerdings eine provisorische Regelung geben. Die Taxiunternehmen (nach Hessisch-Lichtenau und nach Körle) bekommen eine Info, dass sie bei Ausstellung von Fahrscheinen im Fahrzeug auf Binnenwegen (d.h. ohne Umstieg in die Tram oder RegioTram) von/nach Eiterhagen immer ein Ticket der Preisstufe 2 verkaufen – das ist der übliche Tarif zwischen zwei Gemeinden. Bei Fahrten mit Folgeumstiegen (auf die Lossetaltram, den Bus 38 oder die RegioTram) sollen sie Tickets von Quentel, bzw. Empfershausen zum Zielort ausstellen, auch wenn die Fahrgäste ihre Fahrt bereits in Söhrewald starten. Dies betrifft den Barverkauf. Bei Fahrten mit Start oder Ziel Söhrewald sollen Fahrscheine bis Empfershausen, bzw. Quentel im AST anerkannt werden. Dies betrifft Tickets aus dem Vorverkauf. Die Auskunft kann erst im Juni offiziell angepasst werden.
Die Auskunftsregelung bei Fahrten nach Hessisch-Lichtenau kann vom NVV zügiger korrigiert werden. Das Problem bei der Fahrplan-Auskunft ist, dass im AST-Verkehr Fahrten meist mit Ein- und Ausstiegsverboten hinterlegt sind, die verhindern sollen, dass z.B. jemand ein AST von der Haltestelle „Eiterhagen, Kirche“ zum „Haus des Gastes“ bestellt, das Taxi dafür eine weite, leere Anfahrt vornehmen muss um dann in einem Ort wenige Meter eine Fahrt anzubieten. Das AST 209.1 hat schon immer ein Bedienungsverbot innerhalb der Ortsteile, aber auch auf Abschnitten, die parallel von anderen Linien bedient werden. Der NVV wird nun zumindest zum Ziel Quentel (für Fahrten von Eiterhagen nach Quentel) und „Orthopädische Klinik“ die Daten so anpassen, dass eine umsteigefreie Buchung möglich ist. Die Fahrplandaten in der Auskunft werden etwa einmal im Monat aktualisiert. D.h. die Korrektur wird zum 15.1.2024 in der Auskunft zu aktualisieren.