| Beginn: 19:00 Uhr | Unterbrechungen |
| Ende: 20:00 Uhr | Gesetzliche Mitgliederzahl: 23 |
| Anwesend: 21 |
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
| Tagesordnung: | |
| 1 | Bericht des Gemeindevorstandes |
| Vorlage: 0247/2024 |
| 2 | Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald |
| Vorlage: 0243/2024 |
| 3 | Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald |
| Vorlage: 0245/2024 |
| 4 | Beschaffung Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr |
| Vorlage: 0222/2024 |
| 5 | Erwerb von Wertpunkten (Ökopunkten) im Rahmen des B-Plan-Verfahrens "Wohnpark am Schwarzebach" im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung |
| Vorlage: 0220/2024 |
| 6 | Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach" |
| hier: Beratung und Beschlussfassung über |
| 1. die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander und |
| 2. den Satzungsbeschluss |
| Vorlage: 0230/2024 |
| 7 | Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald zum 01. Januar 2025 |
| Vorlage: 0229/2024 |
| 8 | Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO – Zweiter Bericht 2024 |
| Vorlage: 0234/2024 |
| 9 | Verschiedenes |
Bemerkungen:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden durch Einladung vom 06.12.2024 für den 11.12.2024, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben.
Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Das vorsitzende Mitglied eröffnete die Sitzung und stellte die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Frau Horstkotte-Pausch erscheint zu Tagesordnungspunkt 8 in der Sitzung.
TOP 1 Bericht des Gemeindevorstandes
Vorlage: 0247/2024
zur Kenntnis genommen
Berichterstatter: Ralf Eberwein
Berichtszeitraum 14.11.2024 bis 11.12.2024
Im Berichtszeitraum hat sich der Gemeindevorstand mit 1 Bau-Angelegenheit beschäftigt.
Wasserversorgung
Bürgermeister Eberwein berichtet über das unerwartet eingetretene Schadensereignis in der Wasserversorgung am Montag, den 09.12.2024 und den Ablauf der Notmaßnahme in der Wasserversorgung am Dienstag, den 10.12.2024.
TOP 2 Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald
Vorlage: 0243/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiden Satzungen zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald ohne Änderungen.
einstimmig beschlossen
TOP 3 Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald
Vorlage: 0245/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald ohne Änderungen.
einstimmig beschlossen
TOP 4 Beschaffung Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr
Vorlage: 0222/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe wie folgt:
| LOS 1 | Daimler Truck | 131.095,40 € |
| (Fahrgestell) | AG, Mühlenstraße 30, | |
| 10243 Berlin | |
| LOS 2 | Walser GmbH, | |
| (Fahrzeugaufbau) | Bundesstraße 74. | 434.897,40 € |
| A-6830 Rankweil | |
Die Verwaltung wird mit der Erteilung des jeweiligen Zuschlags beauftragt.
einstimmig beschlossen
TOP 5 Erwerb von Wertpunkten (Ökopunkten) im Rahmen des B-Plan-Verfahrens "Wohnpark am Schwarzebach" im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
Vorlage: 0220/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeinde Söhrewald erwirbt von Hessenforst insgesamt 50.000 Wertpunkte für Ausgleichsflächen, die im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung des Genehmigungsverfahrens des B-Planes „Wohnpark am Schwarzebach“ nachzuweisen sind.
Die Kosten für die Wertpunkte betragen inkl. MwSt. 35.700,00 € und werden von der Kommunalen Versorgungskasse Kurhessen Waldeck im Zuge der Baumaßnahme der Gemeinde Söhrewald zurückerstattet.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 35.700,00 € werden zunächst außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 51101.67900000 unter Projekt 51101-02 zur Verfügung gestellt.
einstimmig beschlossen
TOP 6 Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, Bebauungs-plan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach"
Vorlage: 0230/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald fasst die folgenden Beschlüsse:
Zu Ziffer 1:
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander
1. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“ wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die sich in den Anlagen befindenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (hier: Anlage 1) werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit den benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt sind.
Zu Ziffer 2:
Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss
2. Dem Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) beigegeben, die das Datum „14. November 2024“ trägt. Die Begründung mit Umweltbericht ist dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und wird beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu geben.
Dem Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 5) beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die zusammenfassende Erklärung mit Datum vom 20. November 2024 im Sinne des § 10a Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Anlagen:
Begründung der Vorlage (s.u.)
Anlage 1: Stellungnahmen und Beschlussempfehlung zu den Anregungen, Abwägung nach § 1 (7) Baugesetzbuch
Anlage 2: Begründung und Umweltbericht
Anlage 3: Eingriffs-Ausgleichsplanung und -Bilanzierung
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach" (mit Teil A: Plan, Teil B: Textliche Festsetzungen)
Anlage 5: Zusammenfassende Erklärung
einstimmig beschlossen
TOP 7 Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald zum 01. Januar 2025
Vorlage: 0229/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025.
| Künftige Hebesätze gültig ab 01.01.2025: | |
| Grundsteuer A | 745 % |
| Grundsteuer B | 750 % |
| Gewerbesteuer | 495 % |
mehrheitlich beschlossen
Ja 18 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 8 Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Zweiter Bericht 2024
Vorlage: 0234/2024
zur Kenntnis genommen
TOP 9 Verschiedenes
Der Gemeindevertreter Herr Bernd Eberwein regt an bei Prüfung des Vorkaufsrechts Überlegungen zur Ausübung anzustellen, um kommunale Ausgleichsflächen zu schaffen.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Werner Pausch bedankt sich für die gute und faire Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung sowie im Gemeindevorstand im abgelaufenen Jahr und die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Werner Pausch wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest, viel Gesundheit und ein gutes Neues Jahr 2025.
zur Kenntnis genommen
gez. Werner Pausch | gez. Sonja Zufall |
Vorsitzender | Schriftführer |
Söhrewald, den 12.12.2024 | Söhrewald, den 12.12.2024 |