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Söhrewaldbote
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2024

Beginn: 19:00 Uhr

Unterbrechungen

Ende: 20:00 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 23

Anwesend: 21

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Tagesordnung:

1

Bericht des Gemeindevorstandes

Vorlage: 0247/2024

2

Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald

Vorlage: 0243/2024

3

Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald

Vorlage: 0245/2024

4

Beschaffung Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr

Vorlage: 0222/2024

5

Erwerb von Wertpunkten (Ökopunkten) im Rahmen des B-Plan-Verfahrens "Wohnpark am Schwarzebach" im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

Vorlage: 0220/2024

6

Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach"

hier: Beratung und Beschlussfassung über

1. die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander und

2. den Satzungsbeschluss

Vorlage: 0230/2024

7

Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald zum 01. Januar 2025

Vorlage: 0229/2024

8

Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO – Zweiter Bericht 2024

Vorlage: 0234/2024

9

Verschiedenes

Bemerkungen:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden durch Einladung vom 06.12.2024 für den 11.12.2024, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben.

Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.

Das vorsitzende Mitglied eröffnete die Sitzung und stellte die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Frau Horstkotte-Pausch erscheint zu Tagesordnungspunkt 8 in der Sitzung.

TOP 1 Bericht des Gemeindevorstandes

Vorlage: 0247/2024

zur Kenntnis genommen

Berichterstatter: Ralf Eberwein

Berichtszeitraum 14.11.2024 bis 11.12.2024

Im Berichtszeitraum hat sich der Gemeindevorstand mit 1 Bau-Angelegenheit beschäftigt.

Wasserversorgung

Bürgermeister Eberwein berichtet über das unerwartet eingetretene Schadensereignis in der Wasserversorgung am Montag, den 09.12.2024 und den Ablauf der Notmaßnahme in der Wasserversorgung am Dienstag, den 10.12.2024.

TOP 2 Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald

Vorlage: 0243/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiden Satzungen zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Söhrewald ohne Änderungen.

einstimmig beschlossen

TOP 3 Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald

Vorlage: 0245/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Söhrewald ohne Änderungen.

einstimmig beschlossen

TOP 4 Beschaffung Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr

Vorlage: 0222/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe wie folgt:

LOS 1

Daimler Truck

(Fahrgestell)

AG, Mühlenstraße 30,

10243 Berlin

LOS 2

Walser GmbH,

(Fahrzeugaufbau)

Bundesstraße 74.

A-6830 Rankweil

Die Verwaltung wird mit der Erteilung des jeweiligen Zuschlags beauftragt.

einstimmig beschlossen

TOP 5 Erwerb von Wertpunkten (Ökopunkten) im Rahmen des B-Plan-Verfahrens "Wohnpark am Schwarzebach" im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

Vorlage: 0220/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeinde Söhrewald erwirbt von Hessenforst insgesamt 50.000 Wertpunkte für Ausgleichsflächen, die im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung des Genehmigungsverfahrens des B-Planes „Wohnpark am Schwarzebach“ nachzuweisen sind.

Die Kosten für die Wertpunkte betragen inkl. MwSt. 35.700,00 € und werden von der Kommunalen Versorgungskasse Kurhessen Waldeck im Zuge der Baumaßnahme der Gemeinde Söhrewald zurückerstattet.

Die Haushaltsmittel in Höhe von 35.700,00 € werden zunächst außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 51101.67900000 unter Projekt 51101-02 zur Verfügung gestellt.

einstimmig beschlossen

TOP 6 Bauleitplanung der Gemeinde Söhrewald, Ortsteil Wellerode, Bebauungs-plan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach"

Vorlage: 0230/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald fasst die folgenden Beschlüsse:

Zu Ziffer 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Ergebnisse der Unterrichtungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander

1. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“ wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die sich in den Anlagen befindenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (hier: Anlage 1) werden als Stellungnahmen der Gemeinde Söhrewald und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald stellt fest, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit den benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt sind.

Zu Ziffer 2:

Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss

2. Dem Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) beigegeben, die das Datum „14. November 2024“ trägt. Die Begründung mit Umweltbericht ist dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und wird beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu geben.

Dem Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen am Schwarzebach“ ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 5) beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die zusammenfassende Erklärung mit Datum vom 20. November 2024 im Sinne des § 10a Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Anlagen:

Begründung der Vorlage (s.u.)

Anlage 1: Stellungnahmen und Beschlussempfehlung zu den Anregungen, Abwägung nach § 1 (7) Baugesetzbuch

Anlage 2: Begründung und Umweltbericht

Anlage 3: Eingriffs-Ausgleichsplanung und -Bilanzierung

Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnpark am Schwarzebach" (mit Teil A: Plan, Teil B: Textliche Festsetzungen)

Anlage 5: Zusammenfassende Erklärung

einstimmig beschlossen

TOP 7 Neufassung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Söhrewald zum 01. Januar 2025

Vorlage: 0229/2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 01.01.2025.

Künftige Hebesätze gültig ab 01.01.2025:

Grundsteuer A

745 %

Grundsteuer B

750 %

Gewerbesteuer

495 %

mehrheitlich beschlossen

Ja 18 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 8 Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Zweiter Bericht 2024

Vorlage: 0234/2024

zur Kenntnis genommen

TOP 9 Verschiedenes

Der Gemeindevertreter Herr Bernd Eberwein regt an bei Prüfung des Vorkaufsrechts Überlegungen zur Ausübung anzustellen, um kommunale Ausgleichsflächen zu schaffen.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Werner Pausch bedankt sich für die gute und faire Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung sowie im Gemeindevorstand im abgelaufenen Jahr und die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Werner Pausch wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest, viel Gesundheit und ein gutes Neues Jahr 2025.

zur Kenntnis genommen

gez. Werner Pausch
gez. Sonja Zufall
Vorsitzender
Schriftführer
Söhrewald, den 12.12.2024
Söhrewald, den 12.12.2024