| Beginn: 20:00 Uhr | Unterbrechungen | |
| Ende: 21:10 Uhr | Gesetzliche Mitgliederzahl: 23 | |
| Anwesend: | 15 |
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
| 1 | Bericht des Gemeindevorstandes |
| Vorlage: 0032/2026 |
| 2 | Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
| Vorlage: 0011/2026 |
| 3 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 - 2029 |
| Vorlage: 0012/2026 |
| 4 | Anträge von Angelika Horstkotte-Pausch vom 14.01.2026 |
| 4.1 | Neue Friedhofsordnung |
| Vorlage: 0017/2026 |
| 4.2 | Vergleich der geschätzten und realen Kosten beim Ausbau der Kinderkrippe "Kleine Waldwichte" |
| Vorlage: 0018/2026 |
| 5 | Verschiedenes |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden durch Einladung vom 23.01.2026 für den 28.01.2026, 20:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben.
Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Das vorsitzende Mitglied eröffnete die Sitzung und stellte die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Vorlage: 0032/2026
zur Kenntnis genommen
Berichterstatter Ralf Eberwein
Berichtszeitraum 11.12.2025 bis 28.01.2026
Im Berichtszeitraum hat sich der Gemeindevorstand mit einer Bauangelegenheit beschäftigt.
Wasserversorgung TB I derzeit nicht in Betrieb
Der Tiefbrunnen I (Wellerode) ist seit Sonntag 04.01.26 aufgrund eines Defektes an der Tiefbrunnenpumpe außer Betrieb. Die Fachfirma ist mit Prüfung der Ursache bereits beauftragt.Durch die bereits in Betrieb befindliche Verbindungsleitung Eiterhagen – Wattenbach ist die Wasserversorgung trotz Ausfall des Tiefbrunnens sichergestellt.Aufgrund der Witterung verzögern sich die Arbeiten am Tiefbrunnen, werden aber schnellstmöglich durchgeführt.
Kläranlage Eiterhagen
Der Motor der Räumerbrücke im Belebtschlammbecken der Kläranlage Eiterhagen hatte einen Defekt. Dadurch konnte die Belebung des Beckens (Verbindung Klärschlamm / Wasser) nicht gewährleistet werden.
Nach Abstimmung mit der Wasserschutzbehörde konnte der Schaden repariert werden und ein neuer Motor eingebaut werden. Die Werte des eingeleiteten Wassers normalisierten sich innerhalb kurzer Zeit wieder und liegen in der Norm.
Der defekte Motor hatte eine Betriebsdauer von mehr als 20 Jahren.
Infrastrukturförderung der Kommunen nach dem Länder- und Kommunalinfrastruktur- finanzierungsgesetz (LuKIFG)
Der aktuelle Sachstand zur Einigung des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Verteilung des Kommunalanteils der Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes kann wie folgt wiedergegeben werden.Nach dem gemeinsam erzielten und bereits bekannten Konsens werden die rund 4,7 Mrd. Euro innerhalb der kommunalen Familie nach einem zwischen den Verbänden geeinten Schlüssel aufgeteilt. Danach erhalten die kreisangehörigen Kommunen 50 Prozent der Mittel, die kreisfreien Städte und die Landkreise erhalten jeweils 25 Prozent. Innerhalb der jeweiligen kommunalen Gruppe werden 75 Prozent der Mittel nach Einwohnern verteilt und 25 Prozent nach den Schlüsselzuweisungen im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2026 (Planungsdaten).
Kommunenscharf bedeutet diese Aufteilung der Mittel für Söhrewald ein voraussichtliches Kontingent aus der 1. Tranche (Jahre 26 – 28) in Höhe von 1.488.310 €.Die genauen Details und Fördervoraussetzungen werden im Frühjahr dieses Jahres vom Land Hessen festgelegt.
Gebührenbescheide Abwassergebühren 2025
Die Gebührenbescheide für den Bereich Abwasser sind fehlerhaft. Zum 01.01.2025 ist eine Anpassung der Gebühren erfolgt. Leider ist diese Anpassung aufgrund eines Fehlers nicht berücksichtigt worden.Zugrunde gelegt ist im Bereich Abwasser eine Gebühr von 2,47 € je m³. Im Bereich des Niederschlagswassers eine Gebühr von 0,59 € je m².Korrekt ist jedoch eine Gebühr von 2,80 € je m³ sowie 0,56 € je m².
Es erfolgt eine Korrektur der Gebührenbescheide. Die Mehrkosten sind im Rahmen der Eigenschadenversicherung gedeckt.
Kommunalwahl 15.03.2026
Am 05.01.2025 um 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl in Söhrewald. Der Wahlausschuss hat am 16.01.26 getagt.Neben den bereits in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen sind keine Vorschläge weiteren Gruppierungen oder Parteien in Söhrewald eingegangen.
Vorlage: 0011/2026
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.
einstimmig beschlossen
Vorlage: 0012/2026
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 – 2029 in der vorliegenden Form.
mehrheitlich beschlossen
Ja 12 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0
TOP 4.1 Neue Friedhofsordnung
Vorlage: 0017/2026
zurückgezogen
Sachverhalt: Die Gemeindevertreterin Angelika Horstkotte-Pausch beantragt, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2026, den Entwurf einer neuen Friedhofssatzung vorzulegen. Alle Details sind dem Antrag zu entnehmen.
TOP 4.2 Vergleich der geschätzten und realen Kosten beim Ausbau der Kinderkrippe "Kleine Waldwichte"Vorlage: 0018/2026
zurückgezogen
Sachverhalt: Die Gemeindevertreterin Angelika Horstkotte-Pausch beantragt, einen Vergleich der geschätzten und realen Kosten beim Ausbau der Kinderkrippe „Kleine Waldwichte“, in einer der nächsten Sitzungen, Februar oder März, vorzulegen. Alle Details sind dem Antrag zu entnehmen.
Jörg Braunisch bittet darum, dass keine Zitate wortwörtlich ins Protokoll aufgenommen werden. Sollte es unumgänglich sein, dann soll das Zitat mit dem Redner abgestimmt werden.
gez. Ralf Eberwein | gez. Jennifer Adrian |
Vorsitzender | Schriftführer |
Söhrewald, den 10.02.2026 | Söhrewald, den 10.02.2026 |