Einladung zur Fortsetzung der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 23.02.2024 am Freitag, den 22.03.2024 um 20:00 Uhr in der Gaststätte Nähler, Lindenstraße 5, Söhrewald-Eiterhagen
| 4. | Verlesung des Protokolls vom 28.04.2023 |
| 5. | Berichte für das Jagdjahr 2023/2024 |
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| a) des Vorsitzenden des Jagdgenossenschaftsausschusses |
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| b) des Kassierers |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages für das Jagdjahr 2023/2024 |
| 8. | Anträge |
| 9. | Satzungsänderung |
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| Geändert werden sollen § 1 Abs.1, § 2 Abs. 1, § 7 Abs.1 der Satzung der Jagdgenossenschaft mit dem Wortlaut: |
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| § 1 Abs. 1 "Die Genossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Söhrewald". Sie hat ihren Sitz in Söhrewald und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts." |
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| § 2 Abs. 1 "Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer/innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftsregisters an." |
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| § 7 Abs. 1 "Alljährlich findet eine Versammlung der Jagdgenossen statt. |
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| Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn |
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| a) Jagdvorstand und Ausschuss dies beschließen oder |
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| b) dies von wenigstens einem Zehntel der stimmberechtigten Jagdgenossen schriftlich verlangt wird. |
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| Alle Versammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen (§15 Abs. 1)." |
| 10. | Bericht der Jagdpächter |
| 11. | Verschiedenes |