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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 12/2024
Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen

Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Veröffentlichung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode beschlossen.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, ein neues, kleines Wohnbaugebiet in Escherode zu entwickeln.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,46 ha. Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Staufenberg deckt sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 041 „Warte“, Escherode, welcher im Parallelverfahren aufgestellt wird. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 041 „Warte“ der Ortschaft Escherode umfasst die Flurstücke 59/2 und 58/2 der Flur 5 sowie einen Teil des Flurstückes 40/2 (Kaufunger Waldstraße) der Flur 9, Gemarkung Escherode.

Ein Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000, in dem der betroffene Bereich kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Veröffentlichung durchzuführen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt wird.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode nebst Begründung und Umweltbericht sowie umweltrelevanten Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

2. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024

im Internet unter der Adresse www.staufenberg-nds.de unter Wirtschaft & Bauen, Bauen - Flächennutzungsplan und Bebauungspläne - aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Die Unterlagen sind auch im Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Straße 21, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen, während der Öffnungszeit (Montag - Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Während des o.g. Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans schriftlich per E-Mail an bauverwaltung@staufenberg-nds.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar und liegen aus:

  • Landschaftsplan der Gemeinde Staufenberg (Entwurf 26.08.2005)
  • Landschaftsrahmenplan Landkreis Göttingen (1999)
  • Artenschutzgutachten: Umweltplanung Lichtenborn, Dipl.-Ing. M. Schmitz.: Faunistische Untersuchung im Zuge der Aufstellung eines B-Planes in Escherode, Gemeinde Staufenberg, Lichtenborn vom Juli 2021 mit Aussagen zur Lebensraumbedeutung für besonders geschützte Arten und artenschutzrechtliche Würdigung.
  • Umweltbericht der Planungsgruppe puche vom 24.01.2024 mit Aussagen zu den Umweltbelangen, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, artenschutzrechtliche Prüfung, Boden/Bodenwasser/Grundwasser, Oberflächengewässer, Klima/Luft (Lokalklima), Landschafts-/Ortsbild, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katstrophen, Vermeidung von Emissionen/sachgerechter Umgang mit Altlasten und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energie/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens:

  • Landkreis Göttingen vom 11.05.2023 mit Aussagen zur Siedlungsentwicklung/ Innenentwicklungspotential und Bedarf der Wohnbaufläche auf Flächen der Land-wirtschaft (Schutzgut Boden)
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 26.04.2023 mit Aussagen zur Beschaffenheit des Untergrundes des Plangebietes und zu Bodenfunktionen (Schutzgüter Boden und Wasser)
  • Wasserverband Peine vom 05.05.2023 mit Aussagen zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanalisation. (Schutzgüter Wasser und Boden)
  • Zweckverband Raum Kassel vom 03.05.2024 mit Aussagen zu Schottergärten, Regenwassernutzung, Wasserversickerungen, Solargründach, insektenfreundliche Außennutzung etc. (Schutzgüter Wasser, Boden, Klima, Artenschutz etc.)
  • BUND vom 11.05.2024 mit Aussagen zur Flächenversieglung, Klimaschutz, Dach- und Fassadenbegrünung und Artenschutz. (Schutzgüter, Boden, Klima, Artenschutz etc.)
  • Bundeswehr vom 30.03.2023 mit Aussagen zur Fluglärm (Schutzgut Emissionen/Lärm)
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt vom 14.04.2023 mit Aussagen zum Immissionsschutz (Schutzgut Immission)

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Staufenberg, den 21.03.2024
Gemeinde Staufenberg
Der Bürgermeister
gez. Bernd Grebenstein (L.S.)

Gemeinde Staufenberg

10. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Ortsteil Escherode

Übersichtskarte, Maßstab im Original 1:5000 (LGLN 2024)