Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Veröffentlichung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode beschlossen.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, ein neues, kleines Wohnbaugebiet in Escherode zu entwickeln.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,46 ha. Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Staufenberg deckt sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 041 „Warte“, Escherode, welcher im Parallelverfahren aufgestellt wird. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 041 „Warte“ der Ortschaft Escherode umfasst die Flurstücke 59/2 und 58/2 der Flur 5 sowie einen Teil des Flurstückes 40/2 (Kaufunger Waldstraße) der Flur 9, Gemarkung Escherode.
Ein Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000, in dem der betroffene Bereich kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Veröffentlichung durchzuführen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt wird.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode nebst Begründung und Umweltbericht sowie umweltrelevanten Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
2. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024
im Internet unter der Adresse www.staufenberg-nds.de unter Wirtschaft & Bauen, Bauen - Flächennutzungsplan und Bebauungspläne - aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Die Unterlagen sind auch im Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Straße 21, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen, während der Öffnungszeit (Montag - Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während des o.g. Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans schriftlich per E-Mail an bauverwaltung@staufenberg-nds.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar und liegen aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Gemeinde Staufenberg
10. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Ortsteil Escherode
Übersichtskarte, Maßstab im Original 1:5000 (LGLN 2024)