Gemeinde Staufenberg — Staufenberg, den 21.03.2024
Fachbereich 60
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ist die Gemeinde Staufenberg gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat hierfür in seiner Sitzung am 07.03.2024 der Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes zugestimmt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Staufenberg liegt in der Zeit vom
02.04.2024 - 24.05.2024
im Bürgerbüro und im Bauamt der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Str. 21, 34355 Staufenberg aus.
| Montag - Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich im Bürgerbüro, per E-Mail (bauverwaltung@staufenberg-nds.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Entwurf ist auf der Homepage www.staufenberg-nds.de / Rathaus und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Die offiziellen Lärmkarten können über den folgenden Link abgerufen werden:
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.