Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass es auf Grund der andauernden Baustelle in Benterode / Königstraße in den angrenzenden Straßen auf Grund der Parksituation immer wieder zu Beschwerden der Anwohner kommt.
Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite führt dies dazu, dass ein gefahrloses Befahren der Straße (hier: Siedlerstraße) nicht immer, aufgrund der am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge, gegeben ist. Ebenfalls werden die dort vorhandenen Grünstreifen durch die parkenden Fahrzeuge stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Staufenberger Gemeinde-Service wird bemüht sein, die Grünstreifen nach Ende der Baumaßnahme in der Königstraße wieder in einen vernünftigen Zustand herzustellen. Dazu gehört aber auch, dass die Fahrzeughalter diese nicht über Gebühr strapazieren. Weiterhin sind die vorhandenen Grünstreifen auch nicht als Parkstreifen ausgewiesen, so dass ein Parken dort grundsätzlich nicht zulässig ist.
Es ist festzustellen, dass trotz der Enge der Straße bei platzsparendem Parken die Restfahrbahnbreite von 3,05 m schwer einzuhalten ist, sodass reguläre größere Fahrzeuge und im Notfall auch die Feuerwehr Probleme bekommen könnten. Auf Grund der geringen Restfahrbahnbreite bei einem Parken bzw. Halten auf der Fahrbahn, besteht rechtlich ohnehin ein gesetzliches Halteverbot, so dass eine Halteverbotsbeschilderung durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Göttingen nicht angeordnet werden würde.
Daher möchten wir auf diesem Wege Sie als Anwohner und Bürger von Benterode bzw. die betreffenden Fahrzeughalter besonders auf diese Problematik aufmerksam machen. Hinterfragen Sie sich selbst, ob Ihr Fahrzeug generell auf der Straße abgestellt werden muss. Gibt es nicht andere Möglichkeiten das Fahrzeug abzustellen, ohne Gefahrensituationen herbeizuführen?!
Ich möchte daher alle Verkehrsteilnehmer bitten, ein vernünftiges Miteinander zu praktizieren, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Anliegen für die Gemeinde Staufenberg außergewöhnliche Baumaßnahme.