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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 14/2024
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

in der Zeit vom 06.04.2024 bis 12.04.2024 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

06.04.2024

Frau Carmen Sylvia Sohl, Uschlager Str. 6,

Benterode 76. Geburtstag

07.04.2024

Frau Elisabeth Plinke, Hannoversche Str. 33,

Landwehrhagen 88. Geburtstag

08.04.2024

Herrn Maciej Janaszkiewicz, Oberer Siedlungsweg 9,

Speele 78. Geburtstag

Herr Ralph Pape, Obere Dorfstr. 38,

Landwehrhagen 76. Geburtstag

Herr Ralf Winneknecht, In der Fuldaaue 23,

Spiekershausen 75. Geburtstag

Herr Josef Hemerka, Feldhofstr. 2C,

Landwehrhagen 74. Geburtstag

Herr Thanh Hai Nguyen, Wacholderweg 15,

Escherode 71. Geburtstag

09.04.2024

Herr Dieter Locher, Kochs Wiesen 3,

Uschlag 85. Geburtstag

Frau Sieglinde Speck, Weddemannstr. 5,

Landwehrhagen 80. Geburtstag

Frau Ingeborg Tille, Grüner Weg 1,

Uschlag 74. Geburtstag

10.04.2024

Herr Volker Zimmermann, Am Langen Acker 6,

Speele 77. Geburtstag

Frau Christel Linke, Hochstr. 4,

Dahlheim 75. Geburtstag

11.04.2024

Frau Helga Schlichte, Vor dem Siegen 4,

Speele 88. Geburtstag

Frau Marion Quentin, Fuldablick 12,

Speele 77. Geburtstag

Herr Hartmut Linnemann, Hilgenschläde 1B,

Escherode 76. Geburtstag

Frau Angelika Althaus, Im Kreuzsiegen 8A,

Spiekershausen 73. Geburtstag

Herr Heinz Rees, Mittelstr. 5,

Escherode 72. Geburtstag

12.04.2024

Frau Renate Wenner, Weidenweg 4,

Lutterberg 82. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister
Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.