Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Benterode als Landesstraße durch die Straßenbau- und Verkehrsbehörde Bad Gandersheim im Auftrage des Landes Niedersachsen ist bekanntlich nach wie vor noch nicht beendet. Dies zum Leidwesen aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für die Anwohner der Wellebachstraße als Umleitungsstrecke, welche mit dem mehr als das Doppelte der ursprünglich geplanten Bauzeit stark belastet sind. Das Informations- und Kommunikationsmanagement des Vorhabenträgers ist sehr spärlich und zurückhaltend.
Im Interesse aller Beteiligte möchte ich Ihnen daher im Rahmen meiner Recherchen nunmehr Informationen zum voraussichtlich weiteren Ablauf der Baumaßnahme geben.
Die zuletzt geltende Fertigstellung, einhergehend mit der beantragten Baustelleneinrichtung bis zum 30.04.2026 kann leider nicht eingehalten werden.
Die Arbeiten sollen aber in Kürze wieder aufgenommen werden. Vor allem die noch an bestimmten Streckenabschnitten zu erledigenden Hangsicherungsmaßnahmen mit Einebnungsarbeiten im Einfahrtsbereich einzelner Grundstücke, welche maßgeblich zur Verzögerung beigetragen haben, sollen begonnen werden.
Des Weiteren finden Abstimmungs- und Klärungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Tiefbauunternehmen im Rahmen der Gewährleistungsabnahmen wie z.B. in Bezug auf Qualitäten von durchgeführten Bodenaustauschmaßnahmen sowie diversen Verschmutzungen im neu asphaltierten Straßenraum statt.
Wir gehen davon aus, dass bis Ende Juli diesen Jahres die Arbeiten abgeschlossen sind und die Königstraße für den fließenden Verkehr nach einer langen Bau- und Leidenszeit freigegeben werden kann.
Die Wellebachstraße als Umleitungsstrecke kann dann wieder im hinteren Bereich als Sackgasse für den Anliegerverkehr fungieren. Der restliche Bereich wird damit entsprechend einer deutlich geringeren Befahrung ausgesetzt sein. Dies wird dann endlich auch die Anwohner, nach einer viel zu langen Zeit der Strapazen und Entbehrungen, deutlich entlasten.
Parallel prüft die Gemeinde Staufenberg, im Nachgang bzw. nach Freigabe der Königsstraße, die Sanierung und Instandsetzung der stark in Anspruch genommenen und damit beschädigten Wellebachstraße durch Haushaltsmittel der Gemeinde (kostenneutral für die Anwohner). Im Gegenzug wird juristisch geprüft, inwieweit hier im Anschluss daran Schadenersatzansprüche gegenüber dem Land Niedersachsen geltend gemacht werden können. Mögliche und verursachungsgerecht nachweisbare Gebäudeschäden aufgrund der Belastungen aus der überlangen Bauzeit sind ebenfalls in der juristischen Betrachtung und werden einer kritischen Prüfung unterzogen.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass die Gemeinde an der Seite der Anwohner steht und bereit ist, den vollen Rechtsrahmen auszuschöpfen.
Abschließend halte ich fest, dass diese Mitteilung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Garantie auf Einhaltung des vorgezeichneten Zeitfensters zum Baublauf erheben kann.
Freundliche Grüße