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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 18/2026
Gestaltung Innenteil
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Gestaltung Innenteil

Tradition trifft Datenschutz: Veröffentlichung von Jubilaren künftig mit Ihrer Zustimmung möglich

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Nachdem wir in den vergangenen Wochen die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren aus Gründen des Datenschutzes vorerst eingestellt hatten, haben uns zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung erreicht. Viele von Ihnen bedauern den Wegfall dieser liebgewonnenen Tradition, die ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinde ist.

Wir haben uns dieses Feedback zu Herzen genommen und eine Lösung erarbeitet, die beides ermöglicht: Die Fortführung der öffentlichen Ehrungen bei gleichzeitiger Wahrung Ihrer Privatsphäre.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen wir personenbezogene Daten nur dann veröffentlichen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Um künftig wieder namentlich im Mitteilungsblatt erscheinen zu können, ist daher eine aktive Zustimmung erforderlich.

  • Freiwilligkeit: Sie entscheiden selbst, ob Ihr Name, Ihr Wohnort und Ihr Jubiläum veröffentlicht werden sollen.
  • Vordruck: Für die Erteilung Ihrer Zustimmung nutzen Sie bitte das Formular, das wir auf der nachfolgenden Seite abgedruckt haben.
  • Abgabe: Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck können Sie einfach im Rathaus abgeben oder uns per Post/E-Mail (rathaus@staufenberg-nds.de) zukommen lassen.

Bei Neuanmeldungen in der Gemeinde Staufenberg erfolgt die Aushändigung des Vordruckes zukünftig durch das Bürgerbüro. Ohne diese schriftliche Einverständniserklärung wird aus Sicherheitsgründen weiterhin keine Veröffentlichung erfolgen. Wir freuen uns, auf diesem Weg die Brücke zwischen moderner Datensicherheit und unserer lebendigen Dorfgemeinschaft zu schlagen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinde Staufenberg