Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung werden ab sofort im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg die Geburtstage sowie Ehejubiläen nebst Nennung des Wohnortes nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht. Zu den berücksichtigten Jubiläen gehören:
Sollten Sie künftig eine entsprechende Veröffentlichung im Mitteilungsblatt wünschen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Einwilligung.
[ ] Ich willige hiermit ein, mein Altersjubiläum im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
[ ] Ich willige hiermit ein, mein Ehejubiläum im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Wohnanschrift:
Die Einwilligung ist auf unbestimmte Zeit gültig. Sie kann jederzeit vor Eintritt des wöchentlichen Redaktionsschlusses der jeweiligen bevorstehenden Amtsblattausgabe schriftlich widerrufen werden.
Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung der Jubiläen im Mitteilungsblatt. Die bisher abgegebenen Übermittlungssperren gemäß § 50 Abs. 5 BMG für Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage, Mandatsträger, Presse und Rundfunk behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ort, Datum:
Unterschrift: