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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 21/2024
Infos Verwaltung und anderer Dienststellen
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Infos Verwaltung und anderer Dienststellen

Da es in der letzten Zeit immer wieder zu Beschwerden kam, möchte die Gemeinde Staufenberg erneut auf die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Staufenberg aufmerksam machen und die folgenden Hinweise für ein Miteinander zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern geben:

Jeder Hundehalter und jeder Hundeführer ist nach der Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Staufenberg dazu verpflichtet, zu verhindern, dass ein Hund außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.

Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.

Anfallende Verschmutzungen durch Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen immer sofort entfernt werden.

Wer sich nicht an diese Regel Gefahrenabwehrverordnung hält, muss im Falle einer Anzeige damit rechnen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Die Gemeinde Staufenberg appelliert daher an alle Hundehalter und Hundeführer:

Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst und entfernen Sie den Hundekot Ihrer Vierbeiner unverzüglich. Dies trägt zur Sauberkeit in den Orten bei und vermeidet Ärger.

Gemeinde Staufenberg
- Ordnungsamt -