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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 21/2025
Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde -

Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49 (611) 535-2000, Fax: +49 (611) 535-2101

E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Gz. 2-HR-05-26-46-01-B-0002#001

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Witzenhausen Gelster

Verfahrensnummer: VF 2646

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

der Flurbereinigung Witzenhausen Gelster

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Witzenhausen Gelster - VF 2646 -

lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Witzenhausen Gelster am

Montag, dem 23.06.2025 um 18:30 Uhr,

im Bürgerhaus Hundelshausen, Bürgerstraße 2,

37215 Witzenhausen-Hundelshausen

ein.

Tagesordnung:

1.

Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens

2.

Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

3.

Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG

4.

Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2646 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.

Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Witzenhausen und den angrenzenden Städten Bad Sooden-Allendorf, Großalmerode und Hann. Münden sowie in den angrenzenden Gemeinden Friedland, Neu-Eichenberg, Rosdorf, Staufenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg für die Gemeinden Bornhagen und Lindewerra öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Homberg (Efze), den 12.05.2025
Im Auftrag
(LS)
gez. Wiegand, Verfahrensleiterin