Ortsteil Uschlag
Mastenweg
Im Mastenweg in Uschlag wird wie im vergangenen Jahr befristet während der Erntezeit – ein einseitiges Halteverbot angeordnet, um die Durchfahrt der großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu den Feldern zu gewährleisten.
Zeitraum: 01. Juli – 15. Oktober 2024.
Das einseitige Halteverbot gilt während dieser Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Ortsteil Landwehrhagen
Untere Dorfstraße
Wie im vergangenen Jahr ist in der Unteren Dorfstraße – befristet während der Erntezeit – ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot geordnet, um die Durchfahrt der großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis für diese befristete Maßnahme.
Zeitraum: 15. Juni – 01. Oktober 2024.
Das eingeschränkte Halteverbot gilt während dieser Zeit von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr täglich.
Ortsteil Landwehrhagen
Kragenhofer Straße
In der Kragenhofer Straße ist auch in diesem Jahr – befristet während der Erntezeit – ein einseitiges Halteverbot angeordnet, um die Durchfahrt der großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu den Feldern westlich von Landwehrhagen zu gewährleisten.
Zeitraum: 15. Juni – 01. Oktober 2024.
Das einseitige Halteverbot, versetzt sowohl auf der Süd- und Nordseite mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30, gilt während dieser Zeit von 11:00 bis 22:00 Uhr.
Ortsteil Nienhagen
Ingelheimstraße
Steinbergstraße
In der Ingelheimstraße und der Steinbergstraße ist auch in diesem Jahr – befristet während der Erntezeit – ein einseitiges Halteverbot angeordnet, um die Durchfahrt der großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu den Feldern zu gewährleisten.
Zeitraum: 01. Juli – 15. Oktober 2024.
Das einseitige Halteverbot gilt während dieser Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte parken Sie grundsätzlich nicht vor den Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen.