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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 26/2024
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

In der Zeit vom 29.06.2024 bis 05.07.2024 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

29.06.2024

Herr Günter Mentel, Oberer Siedlungsweg 18,

Speele 81. Geburtstag

Frau Hella Walke, Pfingstgasse 3,

Lutterberg 77. Geburtstag

30.06.2024

Frau Maritta Emde, Lilienstr. 9,

Uschlag 71. Geburtstag

Herr Walter Burgheim, Pommernstr. 1,

Speele 71. Geburtstag

01.07.2024

Frau Karin Henkel, Mündener Str. 25,

Uschlag 84. Geburtstag

Frau Monireh Avakhti, Am Gansiegen 22,

Landwehrhagen 75. Geburtstag

Herr Arnold Gerwig, Königstr. 23,

Benterode 71. Geburtstag

02.07.2024

Herr Rainer Herbst, Zum Holzfeld 16,

Lutterberg 73. Geburtstag

03.07.2024

Herr Werner Gerke, Hintergasse 2,

Uschlag 86. Geburtstag

Herr Dieter Kloß, Im Kreuzsiegen 19,

Spiekershausen 86. Geburtstag

Herr Helmut Quapp, Hohler Graben 4,

Speele 70. Geburtstag

04.07.2024

Herr Dietrich Beutner, Kaufunger Waldstr. 27,

Escherode 94. Geburtstag

Herr Frank Lindel, Kaufunger Breite 4,

Speele 78. Geburtstag

05.07.2024

Herr Max Bauer, Zum Pfaffenstrauch 5,

Escherode 89. Geburtstag

Herr Günter Buhse, Auf der Höhe 17,

Lutterberg 88. Geburtstag

Frau Agnes Nölke-Spiekermann, Eberleinstr. 6,

Spiekershausen 72. Geburtstag

Herr Karl-Heinz Hofmeister, Obere Dorfstr. 36,

Landwehrhagen 72. Geburtstag

Frau Regine Noll, Kaufunger Waldstr. 14,

Escherode 71. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister
Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.