Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 042 „Solarpark“ sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Staufenberg eingeleitet und die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs.1 BauGB gefasst.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 den Vorentwürfen des Bebauungsplanes Nr. 042 „Solarpark“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hintergrund der Planung:
Die ERG Germany GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Staufenberg in den Gemarkungen Landwehrhagen und Benterode eine Freiflächenphotovoltaikanlage in mehreren Bereichen östlich und westlich der Bundesautobahn A7 zu errichten. Die Gemeinde Staufenberg unterstützt das Vorhaben des Investors.
Die Bereiche liegen im planungsrechtlichen Außenbereich und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind die Bereiche als Flächen für die Landwirtschaft und teilweise als Sonderbaufläche Windenergie ausgewiesen. Die Flächen grenzen nicht unmittelbar an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Alle Flächen sind derzeit unbebaut.
Das Plangebiet setzt sich aus drei verschiedenen Geltungsbereichen mit einer Gesamtgröße von rund 33 ha zusammen. Die Geltungs- bzw. Änderungsbereiche liegen zwischen den Ortschaften Landwehrhagen und Benterode im Süden des Landkreises Göttingen. Zwischen den Geltungsbereichen verläuft die Bundesautobahn A7. Die Flächen befinden sich in einem Korridor von ca. 500 m entlang der Bundesautobahn A7. Die Unterteilung der Bereiche erfolgt in zwei Bereiche östlich und einen Bereich westlich der Autobahn.
Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht“ sind u.a. Vorhaben zur Nutzung Solarenergie wie Freiflächenphotovoltaikanlagen innerhalb eines Korridors längs von Autobahnen in einer Entfernung von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, als privilegierte Vorhaben zulässig. Bei anderen Standorten ist für die bauleitplanerische Zulässigkeit von PV-Anlagen im Außenbereich weiterhin grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich.
Teilbereiche des geplanten Freiflächenphotovoltaikparks liegen im privilegierten Korridor entlang der Bundesautobahn A7. In diesem Bereich wäre eine Bauleitplanung nicht erforderlich. Jedoch soll eine einheitliche Rechtssetzung bzw. Bauleitplanung für alle Bereiche innerhalb und außerhalb des Korridors geschaffen werden.
Die Gemeinde Staufenberg hat gemäß § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Zur Baurechtssetzung soll daher die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Normalverfahren durchgeführt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Gemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs.1 BauGB).
Gem. § 3 Abs.1 BauGB werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 042 „Solarpark“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Staufenberg nebst Begründungen in der Zeit
vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Gemeinde Staufenberg unter
https://www.staufenberg-nds.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes im Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Straße 21, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen, zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 08.08.2025 an die Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Straße 21, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen oder aber per Mail an bauverwaltung@staufenberg-nds.de und auch bei der beauftragten Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de abgegeben werden.
Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt. Diese werden auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ersetzt nicht die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. Die Veröffentlichung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Eingehende Hinweise, Anregungen und Bedenken werden in einer Anhörung am
Donnerstag, den 07.08.2025 um 18:00 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Straße 21, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen, erörtert. Während des Erörterungstermins können Äußerungen zur beabsichtigten Planung von jedem vorgebracht werden.
Übersichtskarte Lage und Abgrenzung der Bebauungsplanes Nr. 042 „Solarpark“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Staufenberg, Maßstab 1:20.000
(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2025)