Der Landkreis Göttingen informiert darüber, dass die Abfallbeseitigungsgebühren für das Kalenderjahr 2026 am Mittwoch, 01.07.2026, fällig werden.
Für Grundstücke, für die ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der entsprechende Betrag automatisch zum 01.07.2026 abgebucht. Eine eigene Überweisung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Maßgeblich für die Gebühren sind die derzeit auf dem jeweiligen Grundstück vorhandenen Abfallbehälter. Die Angaben sowie die Höhe der Gebühren können dem Jahresgebührenbescheid entnommen werden, der bereits im Februar 2026 versandt wurde.
Änderungen, beispielsweise bei den vorhandenen Behältern, können schriftlich per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreisgoettingen.de mitgeteilt werden. Dabei sollten stets das betreffende Grundstück sowie die dazugehörige Objektnummer angegeben werden. Beide Informationen sind ebenfalls im Jahresgebührenbescheid angegeben.
Bei Nachfragen ist der Landkreis Göttingen unter 0551 5251414 oder 05522 9601414 sowie abfallwirtschaft@landkreisgoettingen.de erreichbar.