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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 3/2025
Infos Verwaltung und anderer Dienststellen
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Infos Verwaltung und anderer Dienststellen

Die Fahrbahnen der Straßen im Gemeindegebiet werden von Mitarbeitern des Winterdienstes geräumt, um ein gefahrloses Befahren (besonders für die Buslinien) zu ermöglichen.

Aber Fahrzeuge am Straßenrand und überhängende Büsche und Bäume behindern immer wieder die ordnungsgemäße Schneeräumung.

Fahrzeuge sollten grundsätzlich bei entsprechendem Winterwetter auf den jeweiligen Grundstücken und Einfahrten abgestellt werden. Wenn unbedingt am Straßenrand geparkt wird, dann sollte hier möglichst nur eine Straßenseite genutzt werden. Büsche und Bäume sollten soweit zurückgeschnitten werden, dass die Räumfahrzeuge gefahrlos vorbeikommen und die Straßen ordnungsgemäß reinigen können.

Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer, dies künftig im Sinne eines rücksichtsvollen Zusammenlebens zu beachten.

… und noch etwas:

  • Auch außerhalb der Winterzeit sollten Fahrzeuge am Straßenrand so geparkt werden, dass Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr nicht unnötigerweise „Slalom“ fahren müssen. Insbesondere bei Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes können hiervon Leben abhängen.
  • Bei Schneefall und Glättebildung sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschl. gemeinsamer Rad- und Gehwege auf einer Breite von mind. 1,00 m und im Falle einer geringeren Gehwegbreite auf voller Breite freizuhalten. Ist kein Gehweg sondern nur ein befestigter oder unbefestigter Seitenstreifen vorhanden, so ist in Straßen, in denen kein öffentlicher Winterdienst durchgeführt wird, dieser ebenfalls einseitig auf einer Breite von mind. 1,00 m freizuhalten.
  • Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 m zu räumen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet.
  • Ist über Nacht Schnee gefallen oder hat sich Glätte gebildet, muss die Reinigung werktags bis 08.00 und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr durchgeführt werden. Dies ist bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen
  • In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellt Personen der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Gemeinde Staufenberg,
Ordnungsamt