Titel Logo
Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 39/2024
Infos Verwaltung und anderer Dienststellen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Infos Verwaltung und anderer Dienststellen

In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig (ohne

Stadt Göttingen). Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar: