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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 39/2024
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

In der Zeit vom 28.09.2024 bis 04.10.2024 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

28.09.2024

Frau Helga Haarmann, Auf der Höhe 27,

Lutterberg 89. Geburtstag

Frau Monika Fabig, Hauptstr. 9,

Spiekershausen 73. Geburtstag

Herr Rainer Dickmann, Schürenküppel 3,

Speele 71. Geburtstag

29.09.2024

Herr Hartmut Regenbogen, Am Hopfenberg 12,

Spiekershausen 92. Geburtstag

Herr Rainer Strothotte, Schöne Aussicht 7,

Landwehrhagen 77. Geburtstag

30.09.2024

Frau Ingrid Schäfer, Am Mühlenbach 9,

Nienhagen 89. Geburtstag

Herr Erhard Reich, Steinbergstr. 20,

Nienhagen 88. Geburtstag

Herr Bruno Zyrus, Sandershäuser Weg 14,

Landwehrhagen 87. Geburtstag

Herr Reinhard Mander, Am Sonnenhang 2,

Spiekershausen 77. Geburtstag

Frau Sabine Kuhn, Bohlweg 1,

Landwehrhagen 77. Geburtstag

Frau Gerlinde Lucht, Schöne Aussicht 60A,

Landwehrhagen 77. Geburtstag

Herr Willi Schön, Forsthausstr. 4,

Landwehrhagen 75. Geburtstag

01.10.2024

Herr Manfred Riedel, Kragenhofer Str. 16,

Landwehrhagen 77. Geburtstag

Herr Heinz Henne, Zum Turnplatz 7,

Sichelnstein 71. Geburtstag

02.10.2024

Frau Marie Anne Grimm, Pommernstr. 8,

Speele 85. Geburtstag

Frau Rita Linnenkohl, Vor dem Siegen 16,

Speele 78. Geburtstag

Frau Christa Schill, Am Feldrain 6,

Uschlag 70. Geburtstag

04.10.2024

Frau Anni Landgräfe, Herrenwiese 5B,

Uschlag 87. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister
Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.