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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 39/2025
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

In der Zeit vom 27.09.2025 bis 03.10.2025 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

28.09.2025

Frau Helga Haarmann, Auf der Höhe 27,

Lutterberg 90. Geburtstag

Frau Monika Fabig, Hauptstr. 9,

Spiekershausen 74. Geburtstag

Herr Rainer Dickmann, Schürenküppel 3,

Speele 72. Geburtstag

29.09.2025

Herr Rainer Strothotte, Schöne Aussicht 7,

Landwehrhagen 78. Geburtstag

Frau Heike Kell, Wißmannshof 999,

Speele 70. Geburtstag

30.09.2025

Frau Ingrid Schäfer, Am Mühlenbach 9,

Nienhagen 90. Geburtstag

Herr Erhard Reich, Steinbergstr. 20,

Nienhagen 89. Geburtstag

Herr Bruno Zyrus, Sandershäuser Weg 14,

Landwehrhagen 88. Geburtstag

Herr Reinhard Mander, Am Sonnenhang 2,

Spiekershausen 78. Geburtstag

Frau Sabine Kuhn, Bohlweg 1,

Landwehrhagen 78. Geburtstag

Frau Gerlinde Lucht, Schöne Aussicht 60A,

Landwehrhagen 78. Geburtstag

Herr Willi Schön, Forsthausstr. 4,

Landwehrhagen 76. Geburtstag

Herr Manfred Scholz, Stettiner Str. 1,

Landwehrhagen 73. Geburtstag

01.10.2025

Herr Manfred Riedel, Kragenhofer Str. 16,

Landwehrhagen 78. Geburtstag

Herr Heinz Henne, Zum Turnplatz 7,

Sichelnstein 72. Geburtstag

02.10.2025

Frau Marie Anne Grimm, Pommernstr. 8,

Speele 86. Geburtstag

Frau Rita Linnenkohl, Vor dem Siegen 16,

Speele 79. Geburtstag

Frau Christa Schill, Am Feldrain 6,

Uschlag 71. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister
Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.