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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 4/2025
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

In der Zeit vom 25.01.2025 bis 31.01.2025 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

25.01.2025

Frau Gerda Schmehl, Dorfstr. 19,

Speele 92. Geburtstag

Herr Rudi Ernst, Hubertusstr. 3,

Escherode 88. Geburtstag

Frau Ingrid Rönz, Im Kreuzsiegen 8,

Spiekershausen 76. Geburtstag

26.01.2025

Frau Margit Rokohl, Birkenweg 1B,

Landwehrhagen 74. Geburtstag

27.01.2025

Frau Monika Gerke, Hintergasse 2,

Uschlag 81. Geburtstag

Herr Han-Jürgen Fraatz, Lange Str. 20,

Lutterberg 75. Geburtstag

Herr Albert Dümer, Wacholderweg 4,

Escherode 71. Geburtstag

28.01.2025

Frau Helga Amthauer, Habichtsbornstr. 5,

Escherode 85. Geburtstag

Herr Karl-Heinz Schneider, Obere Dorfstr. 49,

Landwehrhagen 85. Geburtstag

Herr Horst Zeihs, Triftstr. 1,

Lutterberg 84. Geburtstag

Herr Peter Raasch, Kaufunger Breite 8,

Speele 83. Geburtstag

Frau Ingrid Dörner, Pestalozzistr. 15,

Landwehrhagen 73. Geburtstag

30.01.2025

Frau Brigitte Collmann, Schöne Aussicht 31,

Landwehrhagen 86. Geburtstag

Herr Horst Mühlhausen, Habichtsbornstr. 3,

Escherode 83. Geburtstag

Herr Reinhard Groterjahn, Auf der Bilze 12,

Speele 80. Geburtstag

Frau Renate Vogeley, Ritterstr. 1,

Sichelnstein 76. Geburtstag

Herr Manfred Wiegand, Petersweg 5,

Landwehrhagen 74. Geburtstag

Frau Liane Horn, Kirchstr. 13,

Lutterberg 73. Geburtstag

31.01.2025

Herr Uwe Dams, Hannoversche Str. 24,

Landwehrhagen 71. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister
Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.