Da es in der letzten Zeit immer wieder zu Beschwerden kam, insbesondere im Bereich des Roten Weges in Landwehrhagen, möchte die Gemeinde Staufenberg erneut auf die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Staufenberg aufmerksam machen und die folgenden Hinweise für ein Miteinander zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern sowie Pferdehaltern und Nicht-Pferdehaltern geben:
Jeder Hundehalter, jeder Hundeführer und jeder Pferdehalter ist nach der Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Staufenberg dazu verpflichtet, zu verhindern, dass ein Hund bzw. Pferd außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.
Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
Anfallende Verschmutzungen durch Hundekot oder Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen immer sofort entfernt werden.
Wer sich nicht an diese Regel Gefahrenabwehrverordnung hält, muss im Falle einer Anzeige damit rechnen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Die Gemeinde Staufenberg appelliert daher an alle Hundehalter, Hundeführer und Pferdebesitzer:
Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst und entfernen Sie den Kot Ihrer Vierbeiner unverzüglich. Dies trägt zur Sauberkeit in den Orten bei und vermeidet Ärger.