Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ist die Gemeinde Staufenberg gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet die 4. Stufe des Lärmaktionsplanes aufzustellen, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden können.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hatte alle betroffenen niedersächsischen Kommunen zuletzt mit Schreiben vom 08.06.2023 auf die bis zum 18.07.2024 durchzuführende Lärmaktionsplanung hingewiesen.
Aufgrund der festgestellten Lärmwerte und die vom Ministerium vorgegebenen Schwellenwerte kann für die Gemeinde Staufenberg ein vereinfachter Lärmaktionsplan aufgestellt werden.
Der Rat der Gemeinde Staufenberg hat hierfür in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Staufenberg beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Staufenberg lag in der Zeit vom 02.04.2024 - 24.05.2024 im Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg, Hannoversche Str. 21, 34355 Staufenberg aus.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Staufenberg ist auf der Homepage www.staufenberg-nds.de/wirtschaft-bauen/bauen/laermaktionsplan/ sowie während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Staufenberg, Fachbereich 60/ Bauamt, Zimmer 18, einsehbar.