Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 oder 25 Jahren aus Familien die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kindergeld oder Kinderzuschlag und Kindergeld beziehen, werden unter bestimmten Voraussetzungen, Leistungen für die Teilnahme an schulischen, sozialen und kulturellem Leben erbracht.
Mit der Bildungskarte können alle Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Inhaber in Anspruch genommen werden. Die Bildungskarte ermöglicht das Abrechnen von Klassenfahrten, über Vereinsbeträge bis hin zu Freizeitaktivitäten oder Nachhilfe und ist damit flexibel einsetzbar.
Die BuT Netzwerkstelle berät in allen Fragestellungen rund um die Inanspruchnahme der Leistungen. Ziel soll sein, die Inanspruchnahme der Leistungen für Familien zu erhöhen und zu ermöglichen. Ein flächendeckendes Netzwerk aus z.B. Schulen, Kitas, Familienbüros, Vereinen und Jugendämtern, befördert die Verankerungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Netzwerkstelle Bildung und Teilhabe gibt Ihnen in allen Belangen hierzu gerne weitere Auskünfte.
Telefonisch zu erreichen unter der Telefonnummer 0551/525-3008 und 0551/525-2758 sowie über but@landkreisgoettingen.de.