Die vom Rat der Gemeinde Staufenberg in seiner Sitzung am 19.09.2024 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode wurde dem Landkreis Göttingen gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 28.11.2024, (Aktenzeichen 60 81 20 - 11/10. Änd.) wurde die 10. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Ein Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000, in dem der betroffene Bereich kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung, kann in der Gemeinde Staufenberg, Bauverwaltung, Hannoversche Straße 21, Zimmer 17, 34355 Staufenberg-Landwehrhagen, während der Dienststunden (Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Mo. bis Do. 14.00 - 15.00 Uhr) von allen Interessierten eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Göttingen tritt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeteil Escherode in Kraft.
Übersichtskarte, Maßstab im Original 1:5000 (LGLN 2024)