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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 6/2026
Infos Verwaltung und anderer Dienststellen
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Infos Verwaltung und anderer Dienststellen

Teilplan Windenergie

Landkreis stellt transparentes Beteiligungsverfahren klar

Der Landkreis Göttingen weist den Vorwurf zurück, die öffentliche Beteiligung zum Teilplan Windenergie sei unklar oder missverständlich dargestellt worden. Die Beteiligung war offen, eindeutig kommuniziert und wurde von den Bürgerinnen und Bürgern zu allen Flächen des gesamten 2. Entwurfs Teilplan Windenergie auch entsprechend genutzt. Gegenstand der zweiten Beteiligungsrunde war – wie mehrfach öffentlich kommuniziert – der vollständige zweite Entwurf des Teilplans Windenergie. Stellungnahmen konnten sich damit auf alle Inhalte und Flächen beziehen. Dies wurde in Ausschusssitzungen, Pressemitteilungen sowie in der förmlichen öffentlichen Bekanntmachung eindeutig klargestellt. Die farbliche Hervorhebung der Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf diente ausschließlich der besseren Orientierung, nicht der inhaltlichen Begrenzung.

Alle im gesamten Beteiligungsprozess eingebrachten Stellungnahmen wurden und werden berücksichtigt.

Darüber hinaus hat der Landkreis den Beteiligungszeitraum bewusst um zwei Wochen über die gesetzliche Mindestfrist hinaus verlängert, um insbesondere der Ferienzeit Rechnung zu tragen und eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Zum ersten Entwurf gingen insgesamt 2.425 Stellungnahmen, zum zweiten Entwurf bislang 890 Stellungnahmen ein.

Diese Zahlen zeigen, dass die Beteiligung intensiv wahrgenommen wurde.

Die Forderung nach einer erneuten Auslegung oder einer rechtlichen Überprüfung teilt der Landkreis nicht. Das Verfahren wurde transparent, rechtssicher und bürgerfreundlich durchgeführt. Unabhängig davon unterliegt der Teilplan Windenergie ohnehin der abschließenden rechtlichen Prüfung durch das Amt für regionale Landesentwicklung.